Backhaus sichert Fischern weitere Hilfe beim Kormoranmanagement zu

Der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Dr. Till Backhaus hat auf der Mitgliederversammlung des Landesfischereiverbandes M-V e. V. am Samstag in Görslow die weitere Unterstützung der Landesregierung beim Kormoranmanagement zugesichert.

Bereits im Jahr 2007 seien mit der Kormoranverordnung Möglichkeiten der Vergrämung geschaffen worden und aus Mitteln der Fischereiabgabe 151.000 Euro bereitgestellt worden.

„Dennoch erscheinen weitere Maßnahmen notwendig“, sagte Minister Backhaus in seiner Rede. „Ein sinnvolles Management ohne Abschuss könnte eine 26 bis 38-prozentige Ei-Reduktion darstellen. Die Universität Rostock wird in den nächsten drei Jahren die Populationsparameter ermitteln und verschiedene Managementmaßnahmen in den mit dem Landesfischereiverband abgestimmten vier Kolonien testen. Dafür wurden für das Jahr 2010 bereits 74.000 Euro aus Mitteln der Fischereiabgabe bewilligt. Die erforderlichen naturschutz- und tierschutzrechtlichen Genehmigungen wurden noch vor Ostern und somit vor Beginn des mittlerweile eingesetzten Brutgeschäftes erteilt. Die Universität Rostock hat mit Untersuchungen und Vergrämungen an ca. 900 Nestern begonnen. Das Ziel dieser Arbeiten besteht letztlich darin, dass künftig – ähnlich wie in Dänemark – ein wissenschaftlich begründeter mehrjähriger Managementplan in Brutkolonien durchgeführt werden kann. Dazu bedarf es jedoch auch einer international einheitlichen Anwendung der nach Artikel 9 der Vogelschutzrichtlinie vorgegebenen Ausnahmetatbestände. Dafür sollten der Berufsstand und die Politik weiterhin gemeinsam eintreten“, forderte Minister Backhaus.

Der Minister teilte mit, dass sich von den knapp 24.000 in Deutschland registrierten Kormoran-Brutpaaren etwa 13.400 in Mecklenburg-Vorpommern aufhalten. Der Brutbestand im Binnenland betrage 2.016 Paare und der Rastbestand 5.250 Tiere, die zusammen ca. 570 Tonnen Fisch jährlich aus den Binnengewässern entnehmen. Nach Schätzungen der Wissenschaft betrage der Anteil des Aals an der Kormorannahrung in den hiesigen Binnengewässern etwa 6%, in den Küstengewässern rund 3%.

Bezüglich der Fischfangquoten verwies Dr. Backhaus darauf, dass bis zum Jahr 2008 die deutsche Kutter- und Küstenfischerei ausreichend hohe Quoten zur Verfügung hatte. In der Zeit von 2008 bis 2010 wurde beim Dorsch eine Erhöhung der Quote um 11%, beim Hering jedoch eine Reduzierung um 49% vorgenommen. Der mögliche Erlöszuwachs von rund 180.000 Euro beim Dorsch werde jedoch durch um 30% niedrigere Preise gegenüber dem Jahr 2008 geschmälert.

Minister Backhaus: „Was die Heringsfischerei betrifft, so ist unter Berücksichtigung der für Mecklenburg-Vorpommern maßgeblichen Umverteilung von Nordseehering und der sich abzeichnenden Preise im Jahr 2010 ein Erlösrückgang von 1,6 Millionen Euro gegenüber dem Spitzenjahr 2008 zu erwarten, das sind 30%. Um dieses abzufedern wird das Land in diesem Jahr etwa 150 Haupterwerbsfischern der Kleinen Küstenfischerei, die im Jahr 2008 zumindest 3.000 Euro mit der Heringsfischerei erwirtschaftet hatten, 50% des Erlösausfalls erstatten. Das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei wurde mit der Durchführung der Maßnahme beauftragt. Entsprechende Anträge können nach Ablauf der diesjährigen Frühjahresheringssaison gestellt werden.“

Die diesjährige Heringssaison sei voll im Gange. Bislang seien in Mecklenburg-Vorpommern Heringsanlandungen in Höhe von 3.000 Tonnen erfasst worden. Die derzeitigen Fänge werden nach den Worten des Ministers in Menge und Qualität als gut eingeschätzt. Auch wenn sich der diesjährige Beginn der Heringssaison durch die lange Eisbedeckung um ca. vier Wochen verzögert hat, gehe er davon aus, dass auch in diesem Jahr die verfügbare Heringsquote abgefischt wird.

Abschließend ging der Landwirtschafts- und Umweltminister auf die künftige Ausgestaltung der Aalfischerei in den Binnen- und Küstengewässern des Landes ein. Die EU hatte im Jahr 2007 Maßnahmen zur Wiederauffüllung der europäischen Aalbestände erlassen. Danach haben die Mitgliedsstaaten die Wahl, entweder prinzipiell die Aalfänge um mindestens 50% zu reduzieren oder sogenannte Aalwiederauffüllungspläne zu entwickeln, mit deren Hilfe aufgezeigt werden soll, dass mindestens 40% der Blankaale abwandern können. Deutschland hatte sich entschieden, Aalwiederauffüllungspläne zu erstellen.

Minister Backhaus: „Trotz fristgerechter Vorlage der deutschen Aalbewirtschaftungspläne bis zum 31.12.2008 gibt es noch keine Zustimmung durch die EU-Kommission. Ich gehe jedoch davon aus, dass der deutsche Aalbewirtschaftungsplan in nächster Zeit genehmigt wird.“