Backhaus kritisiert Kürzung der Solarförderung

M-V bringt Antrag im Bundesrat ein

Der Landwirtschafts- und Umweltminister Mecklenburg-Vorpommerns hat die heutige Entscheidung des Bundeskabinetts, die geplante Kürzung der Solarförderung zu billigen, scharf kritisiert. „Wer bei einer solchen Entscheidung, die Bundesratsbefassung umgeht und damit die Mitsprache der Länder aushebelt, handelt umweltpolitisch grob fahrlässig“, so Backhaus.

Mecklenburg-Vorpommern wird deshalb am Freitag im Bundesrat einen entsprechenden Antrag einbringen. Darin wird die  Bundesregierung aufgefordert, einen möglichen Spielraum für zusätzliche Vergütungsabsenkungen bei der Solarförderung nicht ohne Abstimmung mit den Ländern und nicht zu Lasten bereits geplanter oder errichteter Anlagen vorzusehen.

Neben der bereits zum Januar 2010 turnusmäßig erfolgten Absenkung der Förderung für neue Solarstromanlagen um ca. 10 Prozent plant die Bundesregierung weitere Kürzungen. So soll die Solarförderung bei Hausdachanlagen zum 1. Juli 2010 um 16 Prozent, für Anlagen auf Freiflächen um 15 Prozent und für Anlagen auf Konversionsflächen um 11 Prozent abgesenkt werden. Ab Juli 2010 soll bei Solaranlagen auf Ackerflächen keine Vergütung mehr erfolgen.

„Die kurzfristige Umsetzung dieser Pläne überfordert die deutsche Solarwirtschaft, schwächt den  europäischen Produktionsstandort und führt zu einer Stärkung der ostasiatischen Mitbewerber“, so Backhaus, der im Bundesrat dazu sprechen wird.

Die Pläne der Bundesregierung würden  erhebliche Auswirkungen auf Unternehmen und Investitionen in den Ländern haben. Deshalb sei es erforderlich, dass der Bundesrat sich rechtzeitig in dieser Frage positioniert und eine Abstimmung der geplanten Änderungen mit den Ländern einfordert.

Backhaus verweist in diesem Zusammenhang darauf, dass kurzfristige Änderungen in den Rahmenbedingungen des EEG bereits katastrophale Folgen für einzelne Unternehmen und eine Vielzahl von Investoren bewirkt haben.

„Ich denke hier an den Streit um die rückwirkende Änderung des Anlagenbegriffs bei Biogasanlagen oder an das Hin und Her zur Besteuerung von Biokraftstoffen. Ein derartiges Stopp and Go bei Investitionen können wir uns angesichts der Wirtschaftslage aber auch angesichts der Herausforderung einer künftigen Energieversorgung nicht leisten“, so Backhaus.