Backhaus fordert Prüf- und Zulassungsverfahren für Stalleinrichtungen

Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Till Backhaus nahm erfreut zur Kenntnis, dass die für Tierschutz zuständige Bundesministerin Aigner nun endlich auch Tierschutzfragen aufgreife.

„Ich kann der Bundesministerin nur empfehlen, sich mit den seit langem bestehenden Forderungen des Bundesrats auseinanderzusetzen. Diese enthalten zum Teil weiter gehende Forderungen als im Vorschlag der Ministerin enthalten sind“, so Backhaus.

Backhaus fordert die Bundesministerin auf, nunmehr endlich das seit Jahren geforderte Prüf- und Zulassungsverfahren für serienmäßig hergestellte Haltungssysteme für Nutztiere einzuführen. Die umfassende Ermächtigungsgrundlage sei im Tierschutzgesetz bereits seit 2009 verankert. „Wir haben in Mecklenburg-Vorpommern bereits 2008 ein Eckpunktepapier zur Durchführung eines freiwilligen Prüfverfahrens oder eines obligatorischen Prüf- und Zulassungsverfahrens mit Vertretern aus der Wirtschaft, der Wissenschaft, der Allianz für Tiere und Behörden erarbeitet.“

„Es ist nicht damit getan“, so Backhaus, „eine Haltungsform, in diesem Falle die Kleingruppenhaltung für Legehennen, nicht mehr zuzulassen, weil das Bundesverfassungsgericht formale Mängel im Verkündungsverfahren festgestellt hat. Zukunftsweisend für den Tierschutz ist es, Haltungseinrichtungen, bevor sie Anwendung finden, auf Tiergerechtheit zu prüfen und nur dann zu zulassen, wenn die Funktionalität hinsichtlich des Tierverhaltens und der Tiergesundheit belegt ist.“

„Dass bei der Einführung eines solchen Verfahrens geeignete Lösungen und Übergangsfristen für bereits bestehende und genutzte Haltungssysteme gefunden werden müssen, ist selbstverständlich“, ergänzte Backhaus unter Hinweis auf die Legehennenhaltungen, die zur Umsetzung der geltenden Rechtsvorgaben spätestens bis zum 31.12.2009 umgebaut werden mussten. In Mecklenburg-Vorpommern gibt es seit dem 1. Januar 2010 keine herkömmliche Käfighaltung von Legehennen mehr. „Erfreulicherweise ist Mecklenburg-Vorpommern fast das einzige Bundesland, in dem nicht weniger, sondern mehr Legehennen als vor dem Verbot der herkömmlichen Käfighaltung gehalten werden“, sagte der Minister. Von den ca. 2,1 Millionen Legehennenplätze sind über 730.000 in ökologisch wirtschaftenden Betrieben zu zuordnen, die anderen befinden sich in Boden- und Freilandhaltungsbetrieben.

Quelle: Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz