Auswirkungen des Stabilisierungssfonds möglicherweise fatal für M-V

Nach Ansicht der finanzpolitischen Sprecherin der Linksfraktion, Angelika Gramkow, muss das morgen im Bundesrat zu verabschiedende Gesetz zur Stabilisierung des Finanzmarktes das Mitsprache- und Mitgestaltungsrecht der Länder garantieren.

„Man kann nicht einerseits die Länder mit in die finanzielle Haftung nehmen und sie andererseits von der Mitbestimmung ausschließen“, erklärte sie am Donnerstag.

Darüber hinaus müsse die parlamentarische Beteiligung und Kontrolle gewährleistet sein. Letztlich würden weit reichende Entscheidungen nicht nur in finanz-, sondern auch in wirtschafts- und strukturpolitischer Hinsicht zu treffen sein. „Deshalb sind jetzt transparente Regelungen gefragt, wobei jede Ebene entsprechend ihrer grundgesetzlichen Verpflichtung die Hausaufgaben zu machen hat.“

Nach Einschätzung der Finanzministerin im Finanzausschuss können die Auswirkungen im Zusammenhang mit dem geplanten Finanzmarkstabilisierungsfonds für Mecklenburg-Vorpommern unter Umständen fatal sein. Wenn etwa zum Zeitpunkt seiner Auflösung der Fonds ein Defizit von 50 Mrd. Euro hat, kämen nach derzeitigem Stand auf das Land 300 Mio. Euro als Finanzierungsbeitrag zu. Beliefe sich das Defizit am Ende auf 20 Mrd. Euro, wären es immer noch 121 Mio. Euro. „Darüber hinaus muss die Frage erlaubt sein, warum mögliche Defizite nicht auch durch die Nutznießer der Hilfe und die Verursacher der Krise getragen werden sollen“, so Frau Gramkow. Dazu gebe es nach wie vor keine nachvollziehbare Antwort.

„Die Einschätzung der Banken und Sparkassen zur Situation in Mecklenburg-Vorpommern gibt Grund zur Hoffnung“, sagte Frau Gramkow. „Sie verweisen darauf, dass es kaum Probleme im hiesigen Finanzgeschäft gibt und die kleinteilige Struktur, die manchmal von Nachteil ist, sich heute als Vorteil herausstellt.“