Ausschließen, dass gewöhnliche Straftäter in den Genuss der Opferrente kommen

Justizministerin Uta-Maria Kuder (CDU) hat sich heute in Schwerin für Nachbesserungen beim Gesetz über die  SED-Opferrente ausgesprochen.

Die Opferrente wurde auch von Personen beantragt, die wegen erheblicher unpolitischer Straftaten, etwa schweren Sexualdelikten oder Raub, zu langjährigen Haftstrafen verurteilt worden sind. Nach der geltenden Gesetzeslage haben diese Personen Anspruch auf eine lebenslange monatliche Zuwendung in Höhe von 250,- €, wenn sie – quasi beiläufig – auch einmal einen Fluchtversuch unternommen oder auf Dorffesten in alkoholisiertem Zustand antisozialistische Parolen von sich gegeben haben, dafür inhaftiert und rehabilitiert worden sind.

Ministerin Kuder: „Mit der Opferrente sollen Menschen gewürdigt werden, die sich während der SED-Diktatur um den Preis erheblicher persönlicher und sozialer Nachteile für bürgerliche Freiheit und Demokratie eingesetzt haben. Daher ist es ein unhaltbarer Zustand, dass auch gewöhnliche Straftäter Anspruch auf eine lebenslange Opferrente haben. Hierdurch werden nicht nur die Opfer dieser Täter, sondern auch die wirklichen Opfer der SED-Diktatur diskreditiert. Ich werde mich auf Bundesebene für eine umgehende Nachbesserung des Gesetzes einsetzen.“

Zum Hintergrund:

Der Bundestag hatte im Sommer 2007 beschlossen, dass Menschen, die aus politischen Gründen in der DDR mehr als sechs Monate inhaftiert waren, in den Genuss einer monatlichen Zuwendung in Höhe von 250,- € kommen sollen. Voraussetzung ist, dass der Betroffene strafrechtlich rehabilitiert wurde und wirtschaftliche Bedürftigkeit vorliegt. Einen Ausschlussgrund für Personen, die gleichzeitig oder später wegen unpolitischer Delikte zu erheblichen Freiheitsstrafen verurteilt worden sind, sieht das Gesetz nicht vor.

Bis zum heutigen Tag sind im Justizministerium 5.008 Anträge auf SED-Opferrente eingegangen. Davon wurden 4.263 Anträge erledigt (= 85,1 %). In 3.465 Fällen ist die Opferrente bewilligt worden. In 275 Fällen wurde der Antrag abgelehnt (vorrangig wegen zu geringer Haftdauer oder Ausschluss wegen MfS-Belastung o.ä. ). In 523 Fällen ist Erledigung eingetreten, vorrangig durch Abgabe an andere Bundesländer. Offen sind jetzt hauptsächlich noch die aktuell eingegangenen Anträge und diejenigen Verfahren, in denen die von den Antragstellern vorgelegten Unterlagen trotz Nachfrage noch nicht vollständig sind, so dass über den Antrag noch nicht entschieden werden kann. Bisher haben 91 Antragsteller gegen den ablehnenden Bescheid Klage vor Gericht erhoben. In zwanzig Fällen liegen bereits Entscheidungen vor. In 19 Fällen wurde die Klage abgewiesen, in einem Fall ein Vergleich geschlossen. Bis zum 31.08.2008 ist in Mecklenburg-Vorpommern im Zusammenhang mit der SED-Opferrente ein Gesamtbetrag in Höhe von 10,3 Millionen € ausgezahlt worden. Von diesem Betrag trägt der Bund 65 %, das Land 35 %.