Ausnahmeregelungen auf gesetzlicher Grundlage und für alle Schularten

Die von dem CDU-Abgeordneten Reinhard heute aufgestellte Behauptung, die Fraktion DIE LINKE sei gegen Ausnahmeregelungen für Gymnasien, entbehrt nach Angaben des bildungspolitischen Sprechers der Linksfraktion, Andreas Bluhm, jeder Grundlage.

„Erneut werden Aussagen meiner Fraktion zu den Ausnahmegenehmigungen bewusst verfälscht“, erklärte Bluhm am Dienstag. Die Linksfraktion habe sich in der aktuellen Diskussion nie gegen die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen ausgesprochen.

„Im Gegenteil, wir setzen uns für die Erhaltung wohnortnaher Schulstandorte ein“, betonte Bluhm. „Dies gilt ausdrücklich auch für Gymnasien.“ In dem Antrag der Linksfraktion auf der kommenden Landtagssitzung geht es um Ausnahmegenehmigungen, allerdings auf der Grundlage der gesetzlich vorgeschriebenen Einzelfallprüfung. „Darüber hinaus wollen wir eine Gleichbehandlung aller Schularten“, so Bluhm. „Wenn es zu Unterschreitungen der Mindestschülerzahlen auch an Grundschulen, Regionalen Schulen oder Gesamtschulen zum neuen Schuljahr kommt, müssen die gleichen Maßstäbe für eine Standorterhaltung gelten wie bei den Gymnasien.“

Der Bildungsminister habe die Einhaltung rechtlicher Vorgaben zugesichert, und das Schulgesetz schreibe zwingend eine Einzelfallprüfung vor. „Wenn diese Einzelfallprüfung ergibt, dass der Schulstandort zu erhalten ist, dann ist dagegen nichts einzuwenden“, betonte Bluhm. Herr Reinhard schweige allerdings darüber, ob auch er diesen Gleichbehandlungsgrundsatz umsetzen will. „Herr Reinhard wäre gut beraten gewesen, die Debatte im Landtag abzuwarten, statt mit Halbwahrheiten von seiner einseitigen Orientierung auf Gymnasien abzulenken.“