Auskünfte für die Bürger

Behörden werden immer transparenter; das Informationsfreiheitsgesetz muss novelliert werden

Seinen „Zweiten Tätigkeitsbericht zum Informationsfreiheitsgesetz Mecklenburg-Vorpommern“ für die Jahre 2008 und 2009 hat der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern, Karsten Neumann, vorgelegt.
„Erfreulich ist“, so Neumann heute in Schwerin, „dass das seit 4 Jahren bestehende Informationsfreiheitsgesetz bei den Bürgerinnen und Bürgern erstaunlich bekannt ist und auch viel genutzt wird. Dazu im Vergleich gingen im Berichtszeitraum nur 49 Beschwerden über verweigerte Auskünfte ein. Und die Anträge bei den Landes- und Kommunalbehörden bewegen sich weiterhin auf einem hohen Niveau.“

In den meisten Fällen werden die Anträge bei den Behörden unseres Landes umfassend und zügig bearbeitet. Dennoch gibt es eine Reihe von Antragstellern, die mit den Antworten der Verwaltungen nicht vollständig zufrieden waren und die sich daher an den Landesbeauftragten für Informationsfreiheit als Vermittler gewandt haben.
„Oft konnte ich im Ergebnis der Beratung der Behörden ein besseres Ergebnis für die Antragsteller erzielen; oft verweigerten sich die öffentlichen Stellen aber auch einer größeren Transparenz mit den unterschiedlichsten Argumenten, wie dem angeblichen Schutz personenbezogener Daten oder dem Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen. Grundsätzlich ist es ja richtig, dass die Behörden diese Ausnahmetatbestände berücksichtigen. Das darf jedoch nicht dazu führen, dass die den Informationszugang ausschließenden Gründe ausufernd angewandt oder im schlimmsten Fall nur vorgeschoben werden“, so Karsten Neumann. „Hier werden wir auch weiterhin jeder Beschwerde nachgehen und erforderlichenfalls auch vor Ort kontrollieren. Das Auskunftsrecht der Bürger ist ein gesetzlicher Anspruch und kein Gnadenakt,“ so Neumann zu immer noch vorhandenen Meinungen behördlicher Mitarbeiter.

„Besonders hinweisen möchte ich auf das meinem Zweiten Bericht beigefügte Gutachten von Professor Dr. Michael Rodi zur Vorbereitung einer Evaluierung des Informationsfreiheitsgesetzes M-V.
Das Gutachten kommt zu der Einschätzung, dass sich das Informationsfreiheitsgesetz M-V in seinen Grundlinien bewährt hat. Gleichzeitig werden dem Gesetzgeber Vorschläge zur möglichen Verbesserung des Gesetzes unterbreitet. Diese werde ich aufnehmen und dem Landtag entsprechende Vorschläge unterbreiten.“
Mit der Evaluierung des Informationsfreiheitsgesetzes M-V wird sich auch die diesjährige Fachtagung des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit am 05. Juli 2010 in Schwerin befassen.
Dort wird es jedoch auch um die Weiterentwicklung des Informationsanspruches, beispielsweise seine Ausdehnung auf private Unternehmen, gehen.

Informationen hierzu unter: http://datenschutz-mv.de/fachtagungen

Nach Auffassung des Landesbeauftragten für Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern gilt es auch zu überlegen, die unterschiedlichen Informationszugangsansprüche nach dem Informationsfreiheitsgesetz, dem Umweltinformationsgesetz und dem Verbraucherinformationsgesetz zu vereinheitlichen. Es herrscht nicht nur Verwirrung bei den Bürgerinnen und Bürgern; auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Verwaltungen ist die Arbeit durch komplizierte Abgrenzungsfragen häufig erschwert.

„Die ersten Jahre haben bewiesen, dass die Transparenz von Verwaltung allen nutzt: Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen und der Verwaltung selbst. Nun ist es an der Zeit, diese Ansprüche auszuweiten!“, so Neumann abschließend.
Der Tätigkeitsbericht mit dem Bericht zur Evaluierung kann beim Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, Schloss Schwerin, 19053 Schwerin, kostenlos bestellt werden. Er steht auch im Internetangebot bereit:
http://www.informationsfreiheit-mv.de/dschutz/taetberi/tb2_ifg/tb2_ifg.pdf