Aufnahme sämtlicher Sexualstraftaten in polizeiliches Führungszeugnis

Kuder befürwortet Aufnahme sämtlicher Sexualstraftaten in polizeiliches Führungszeugnis

Die Justizministerkonferenz hat sich heute für einen besseren Schutz von Kindern vor Sexualstraftätern ausgesprochen. So sollen künftig alle für den Schutz von Kindern relevanten Verurteilungen in ein polizeiliches Führungszeugnis aufgenommen werden. Dies betrifft insbesondere Verurteilungen wegen Erwerbs oder Besitzes kinderpornographischer Schriften, wegen Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht oder wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen. Nach bisherigem Recht werden Verurteilungen wegen dieser Straftaten erst ab einer bestimmten Mindeststrafe in ein Führungszeugnis aufgenommen.

Justizministerin Uta-Maria Kuder (CDU): „Wir müssen alle Anstrengungen unternehmen, um Kinder und Jugendliche vor Straftaten, insbesondere Sexualstraftaten, zu schützen. Daher ist es nicht hinnehmbar, dass Verurteilungen wegen bestimmter Sexual- und Missbrauchsdelikte erst ab einer Mindeststrafe in ein Führungszeugnis eingetragen werden. Wenn solche Straftaten nicht eingetragen sind, haben Schulen, Kindergärten, Jugendheime und ähnliche Arbeitgeber keine Erkenntnis darüber, dass ein Bewerber wegen einschlägiger Vorverurteilungen ungeeignet ist. Kinder und Jugendliche werden so der Gefahr von Wiederholungstaten ausgesetzt. Im Interesse eines besseren Schutzes der Kinder vor Sexualstraftätern sind die entsprechenden Vorschriften im Bundeszentralregistergesetz so schnell wie möglich zu ändern.“