Aufenthalt für fast 400 Flüchtlinge in M-V trotz Bleiberecht unsicher

Keine Einigung auf Nachbesserung der Bleiberechtsregelung bei der Innenministerkonferenz in Bremen – Vom 4.- 5. Juni trafen sich die Innenminister von Bund und Ländern in Bremen zur Innenministerkonferenz. Dort konnte man sich nicht einmal auf ein Minimalprogramm zur Nachbesserung der Bleiberechtsregelung einigen – auf die Verlängerung der Frist für den Nachweis, dass Flüchtlinge mit Aufenthaltserlaubnis „auf Probe“ ihren Lebensunterhalt aus eigener Kraft sichern können.

Der Flüchtlingsrat appelliert wie die bundesweite Organisation PRO ASYL an den Bundesgesetzgeber, seiner Verantwortung für zehntausende von Menschen gerecht zu werden und noch in dieser Legislaturperiode die gesetzliche Altfallregelung nachzubessern.

Der Berliner Innensenator Körting hat sich dafür ausgesprochen, das ernsthafte Bemühen vieler Betroffener zu würdigen, ihren Lebensunterhalt durch Arbeit zu bestreiten. „Eine Öffnung in diese Richtung ist sehr zu begrüßen, da sich die Aussichten aufgrund der Wirtschaftskrise, einen gut bezahlten Arbeitsplatz zu finden, sehr verschlechtert haben, so Ulrike Seemann-Katz, Vorsitzende des Flüchtlingsrats. „Es ist wichtig, das große Ziel, die Kettenduldungen abzuschaffen, nicht aus den Augen zu verlieren.“

Der Flüchtlingsrat MV forderte bereits im Vorfeld der Innenministerkonferenz in seiner Pressemitteilung vom 31. März 2009 eine Nachbesserung der Bleiberechtsregelung vor dem Hintergrund der derzeitigen Wirtschaftskrise. Aktuelle Zahlen vom 31.03.2009 unterstützen nun diese Forderung. Für 55 Flüchtlinge bietet die Bleiberechtsregelung in unserem Bundesland derzeit eine dauerhafte Lösung. Insgesamt sind 765 Anträge eingereicht worden. Es gibt aber 387 Menschen in unserem Bundesland, die nur eine Aufenthaltserlaubnis auf Probe haben.

Sie könnten ab dem 31.12.2009 in die Duldung zurückfallen und unter Umständen abgeschoben werden, sollten sie es nicht schaffen, rechtzeitig eine gut bezahlte Arbeit mit längerfristiger Beschäftigungsperspektive zu finden. An dieser Stelle abzuwarten und nichts zu entscheiden, ist für die Betroffenen

Hintergrundinformationen:

Für Flüchtlinge, die seit vielen Jahren in Deutschland nur geduldet sind, bedeutet die sogenannte “Gesetzliche Altfallregelung” erstmals eine Hoffnung auf einen gesicherten Aufenthalt. Allerdings: Nur wer bereits am 01.04.2009 nachweisen kann, dass er/sie den Lebensunterhalt dauerhaft eigenständig bestreitet, kommt in den Genuss des neuen Bleiberechts. Angesichts von Wirtschaftkrise und Stellenknappheit für viele Flüchtlinge eine unerfüllbare Forderung, kritisiert der Flüchtlingsrat.

Der Gesetzgeber hat vorgesehen, dass die Aufenthaltserlaubnis zunächst mit einer Gültigkeit bis zum 31. Dezember 2009 erteilt wird. Danach soll sie um weitere zwei Jahre verlängert werden, „wenn der Lebensunterhalt des Ausländers bis zum 31. Dezember 2009 überwiegend eigenständig durch Erwerbstätigkeit gesichert war oder wenn der Ausländer mindestens seit dem 1. April 2009 seinen Lebensunterhalt nicht nur vorübergehend eigenständig sichert“.


Altfallregelung:

Mit dem “Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union” wurde mit Wirkung vom 28.08.2007 eine gesetzliche Regelung für langjährig Geduldete in das Aufenthaltsgesetz (AufenthG) aufgenommen. Auf Grundlage dieser Regelung können langjährig Geduldete unter bestimmten Voraussetzungen eine Aufenthaltserlaubnis erhalten. Bedingung für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis über den 31.12.2009 hinaus ist, dass der/ die Bleibeberechtigte und die Familienangehörigen ihren Lebensunterhalt eigenständig sichern und auch für die Zukunft eine entsprechend positive Prognose vorliegt.