Auch dritte „Bäderregelung“ nicht akzeptabel

Kirchenleitungen beschließen erneut Klage gegen „Bäderregelung“

Die Mecklenburgische und die Pommersche Kirche klagen beim Oberverwaltungsgericht Greifswald auch gegen die von Wirtschaftsminister Seidel am 29. April 2009 erlassene neue Bäderverkaufsordnung. In ihren Mai-Sitzungen haben sich die Kirchenleitungen der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburg und der Pommerschen Evangelischen Kirche mit der nun schon dritten ‚Bäderregelung‘ befasst, die der Wirtschaftsminister am 29. April 2009 erlassen hat. Nach einem vom Oberverwaltungsgericht Anfang April angesetzten Termin zur Klärung der Sach- und Rechtslage hatte Minister Seidel Ende April die bisher geltende Bäderverkaufsverordnung durch eine neue Ausflugs- und Fremdenverkehrsverordnung ersetzt.

Mit Bedauern mussten die Kirchenleitungen feststellen, dass auch diese Verordnung gegenüber ihren Vorgängerregelungen substantiell keinen Zugewinn an Sonntagsschutz für Mecklenburg-Vorpommern bietet. Die Kirchen werden deshalb wieder gegen die neue Verordnung beim Oberverwaltungsgericht klagen. Sie sehen sich in ihrem Vorgehen u.a. auch durch die Auffassung des Wirtschaftsministers bestärkt, der in der Auseinandersetzung um einen grundgesetzkonformen Sonntagsschutz in Mecklenburg-Vorpommern ein Urteil einem gerichtlichen Mediationsverfahren vorzieht.