Auch die neue Bäderverkaufsverordnung bleibt ein Akt der Willkür

Michael Roolf, Fraktionsvorsitzender und wirtschaftspolitischer Sprecher der FDP-Landtagsfraktion erklärt nach einem Treffen mit Einzelhändlern zum Thema Bäderverkaufsverordnung:

„Die neue Bäderverkaufsverordnung des Landes, die ab dem 1. August 2010 in Kraft tritt, ist erneut ein Akt der Willkür. Das beginnt bei der Auswahl der Orte, geht weiter über die Festlegung der Größe von Verkaufsflächen und endet bei der Zensur des Warensortiments. Diese Art von Regulierungen ist ein nicht hinzunehmender Eingriff in die unternehmerische Freiheit. Der Landesregierung ist es dabei weder gelungen eine belastbare Einbeziehung der Kirchen als auch der Gewerkschaften zu erreichen.

Die Rolle des Einzelhandelsverbandes ist dem Grunde nach positiv zu bewerten. Jedoch muss er sich den Vorwurf gefallen lassen, momentan leider nicht im ausreichenden Maß der Ansprechpartner kleinerer und mittlerer Unternehmen zu sein. Die richtige Antwort auf die Herausforderungen der nächsten Jahre ist nach Auffassung der FDP-Landtagsfraktion nicht durch eine willkürlich gestaltete Bäderverkaufsverordnung zu erreichen. Mecklenburg-Vorpommern muss ein modernes Ladenöffnungsgesetz entwickeln, in dem es jeden Unternehmer und seinen Mitarbeitern ermöglicht wird, bei Wahrung aller gesetzlichen Feiertage, unter Einhaltung tariflicher Vereinbarungen und unter Achtung der Kirchenruhe dem Kunden zu Verfügung zu stehen. Jegliche weitergehende Einschränkung könnte man auch mit einem Beschäftigungsverbot für Mitarbeiter und einem Berufsverbot für Unternehmer gleichsetzen.“