AStA der Universität Rostock begrüßt Lehrerbildungsgesetz

„Beharrlichkeit zahlt sich aus“

Zu dem am 29.06.2011 vom Landtag verabschiedeten ersten Lehrerbildungsgesetz (LBG) Mecklenburg-Vorpommerns erklärte Christian Berntsen, AStA-Vorsitzender der Universität Rostock: „Es ist begrüßenswert, dass wir 20 Jahre nach der Wende endlich eine einheitliche Rechtsgrundlage haben.“ Bereits Anfang Mai kritisierte der AStA sowohl auf dem Wissenschaftstag der CDU-Landtagsfraktion in Rostock als auch während der Anhörung im Bildungsausschuss in Schwerin den damaligen Gesetzesentwurf. Vor allem die mangelnde Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, die Doppelqualifikation fürs Gymnasiallehramt und die fehlende Konkretheit des Gesetzes standen damals im Fokus der Studierenden.

„Es ist schön zu sehen, dass sich auch unser Engagement ausgezahlt hat.“, bewertet Benjamin Pleban Referent für Studium, Lehre und Evaluation den verabschiedeten Gesetzestext. So wurden einige Änderungen des AStA eins zu eins übernommen. Dennoch bemängelt Pleban, dass dies nur der Anfang sein kann. Nach Aussagen des AStA sei es zwingend notwendig, dass das Gesetz an einigen Stellen nachgebessert werden muss. „Vor allem die unsinnigen aber beschlossenen Doppelqualifikationen innerhalb der Lehrämter fürs Gymnasium bzw. Regionalschule müssen in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Zentrum für Lehrerbildung und Bildungsforschung so gestaltet werden, dass sie nicht zu einer Abwertung des Grundschullehramtes führen.“ kritisiert Pleban. Bis dahin arbeitet der AStA der Universität Rostock bereits an der Lehrerprüfungsverordnung und zusammen mit Studierendenvertretern der Universität Greifswald an einer umfassenden Stellungnahme zum Gesetz.