Innenminister Lorenz Caffier hat heute nach einer einjährigen Erprobungszeit seine Entscheidung zur Zulassung von Ausnahmeregelungen zu den Arbeits- und Ruhezeiten der über 700 Beamtinnen und Beamten der Berufsfeuerwehren des Landes mitgeteilt.
Nach dieser Entscheidung dürfen die Berufsfeuerwehrleute der sechs kreisfreien Städte zukünftig maximal 48 Wochenstunden arbeiten. Für die Berufsfeuerwehr Neubrandenburg wird eine befristete Übergangsregelung geschaffen.
„Ich habe in einer einjährigen Testphase prüfen lassen, ob eine europarechtskonforme Umstellung der Dienstpläne zu maßgeblichen Nachteilen in der ordnungsgemäßen Durchführung des Brandschutz- und Rettungsdienstes führt. Die Stellungnahmen der sechs Berufsfeuerwehren des Landes ließen hierzu keine Defizite erkennen, so dass nach Begutachtung kein Bedarf für die Aufnahme von Ausnahmeregelungen zur Abweichung von der wöchentlichen Höchstarbeitszeit besteht“, so Innenminister Caffier. „Dennoch habe ich mich entschieden, dem Anliegen der Mehrheit der Feuerwehrbeamten zu entsprechen und lasse in der Arbeitszeitverordnung des Landes eine Ausnahmeregelung zur täglichen Ruhezeit im Laufe des 1. Quartales 2009 zu.
Dies ermöglicht allen kreisfreien Städten im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltung eigenständig zu entscheiden, ob sie zu 24-Stunden-Schichten zurückkehren wollen“, betonte Caffier abschließend