Arbeitslosenverband MV fordert Sozialgerichte zu entlasten

Jörg Böhm: Sprungverfahren zulassen, Widersprüche gründlicher prüfen, Schlichtungsstellen einrichten

Nach einem Gespräch mit der Präsidentin des Landesozialgerichtes appelliert der Vorsitzende des Arbeitslosenverbandes Mecklenburg-Vorpommern, Jörg Böhm, an Richterinnen und Richter an den Sozialgerichten des Landes ebenso wie an die ARGEN und die Rechtsanwälte von Hartz-IV-Betroffenen, Sprungverfahren zu unterstützen. Zwar würde dies nur in grundlegenden Fragen und im Einzelfall möglich sein, würde aber das Landesozialgericht in jedem einzelnen Fall entlasten und schneller Rechtssicherheit auf allen Seiten schaffen.

Aus Sicht des Arbeitslosenverbandes sei dies der kürzeste Weg, um die Rechtmäßigkeit der Regelsätze und der „Zusatzleistungen“ zu bestätigen und sich nicht jahrelang durch alle Instanzen klagen zu müssen. „Die seit sieben Jahren anhaltende Klageflut ist die logische Folge schlechter Gesetze, die eine fehlerhafte Umsetzung und eine Überforderung der ARGEN zur Folge hatten und nach wie vor haben“, so Böhm.

Die ARGEN forderte der ALV-Vorsitzende auf, nach dem Pirmasenser Modell ihre Stellungnahmen bei Widersprüchen sorgfältiger zu prüfen und sich für Schlichtungsverfahren zu öffnen. Böhm appelliert an die neuen Kreistage und Begleitausschüsse der ARGEN darauf hinzuwirken, dass auch durch diese Maßnahmen die betroffenen Leistungsberechtigten schneller und ohne aufwändige und zermürbende Verfahren zu ihrem Recht kommen. Auch die ARGEN selber und die Sozialgerichte, die völlig überlastet sind, würden davon profitieren. „Viele Verfahren“, so Böhm nach dem Gespräch am Montag, „werden bei Hartz-IV wegen offensichtlicher Fehler gewonnen oder enden mit Vergleichen vor Gericht. Beides könnte in außergerichtlichen Schlichtungsverfahren ebenfalls geklärt und erreicht werden. Im Zweifelsfall bliebe für beide Seiten immer noch der Klageweg.“

ALV, jb