Arbeitslosenverband M-V fordert Klarheit über Leistungsansprüche

„Bildungs- und Teilhabepaket umgehend allen Anspruchsberechtigten bekannt machen und Voraussetzungen zur Inanspruchnahme schaffen“

Der Arbeitslosenverband M-V fordert von seiner heutigen Vorstandssitzung aus, die Landesregierung und alle beteiligten Verwaltungen auf, umgehend Klarheit über die Leistungsansprüche und die Beantragung der verschiedenen Leistungen zu schaffen. „Die Jobcenter, Familienkassen und Wohngeldstellen müssen alle anspruchsberechtigten Familien umgehend anschreiben und sie über ihre Ansprüche aufklären“, so der ALV-Landesvorsitzende Jörg Böhm. „Die Landesregierung fordere ich auf, dem Beispiel Berlins folgend, auf ihrer Internetseite entsprechende Hinweise einzustellen. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Leistungen tatsächlich auch beantragt werden und den hilfebedürftigen Kindern und Jugendlichen zugute kommen. Dort wo die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme fehlen, müssen diese umgehend geschaffen werden, denn diese Leistungen stehen allen hilfebedürftigen Kindern zu.“

Nach Auffassung des Arbeitslosenverbandes würden die grundlegenden Probleme des Paketes und der Regelsätze damit zwar nicht behoben, aber jeder Euro, der zusätzlich bei den Familien ankomme, helfe diesen.

„Die weiteren von Bundesministerin von der Leyen angekündigten ersatzlosen Streichungen und Kürzungen in der Arbeitsmarktpolitik sind Folge des Sparpaktes der Bundesregierung vom Herbst letzten Jahres und zeigen nur, dass der Bundesregierung die Banken wichtiger als die Menschen sind. Arbeitslose erhalten künftig weniger Unterstützung bei ihrer Integration in den Arbeitsmarkt. Diese Kürzungen mit den sinkenden Arbeitslosenzahlen zu begründen, hilft den noch immer arbeitslosen Hilfebedürftigen nicht und wäre auch nur zur Hälfte richtig, denn diese Kürzungen sind eine direkte Folge des Sparpaketes und die Vorboten des weiter verstärkten Instrumentenabbaus durch die Kürzung des Zuschusses für die Bundesagentur für Arbeit, die im Februar mit dem Hartz-IV-Kompromiss beschlossen wurde“, so der Landesverband M-V.