Arbeitslosenverband enttäuscht: Keine Normenkontrollklage gegen Hartz-IV

„Kein gutes Signal an 118.000 Hartz-IV-Haushalte zum Weihnachtsfest“

Mit großer Enttäuschung hat der Vorsitzende des Arbeitslosenverbandes Mecklenburg-Vorpommern die erneute Ablehnung der Landesregierung wie auch der beiden Koalitionsfraktionen im Land zur Kenntnis genommen, eine Normenkontrollklage zur Überprüfung der Hartz-IV-Regelsätze beim Bundesverfassungsgericht zu beantragen.

„Das ist leider keine frohe Botschaft zum Weihnachtsfest für die 200.000 Menschen im Land in den ca. 118.000 Hartz-IV-Haushalten mit ca. 50.000 Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren“, so Jörg Böhm. „Obwohl die beiden vom DGB im September veröffentlichten Studien den wissenschaftlich Nachweis erbringen, dass es nicht nur berechtigte Zweifel an der Rechtmäßigkeit sowohl der Hartz-IV-Regelsätze als auch des Bildungs- und Teilhabepaketes gibt, weigern sich SPD und CDU wie auch die Landesregierung, die Interessen der auf die Grundsicherung Angewiesenen zu vertreten. Nicht nur aus Sicht der Betroffenen ist dies bedauerlich, denn auch die Landesregierung nimmt beträchtlichen Schaden, sollte das Bundesverfassungsgericht zum 2. Mal bei den Regelsätzen einen Verstoß gegen das Grundgesetz feststellen. Auch das Bildungs- und Teilhabepaket kann den Anspruch auf Grundsicherung nicht ersetzen und es kommt nach wie vor bei den anspruchsberechtigten Kindern und Jugendlichen nicht an, obwohl sich auch der Arbeitslosenverband darum bemüht“, so Böhm.

Der ALV-Vorsitzende appelliert an alle Weihnachtsbaumverkäufer, Weihnachtsbäume für Hartz-IV-Empfänger am Heiligen Abend nach Möglichkeit kostenlos oder für einen symbolischen Preis abzugeben, bevor diese im Schredder landen, da Kosten für einen Weihnachtsbaum ebenso wie Schnittblumen im Regelsatz für Hartz-IV-Familien nicht enthalten sind.

jb