Arbeitsgruppe „elektronischen Fußfessel“

Neuordnung der Sicherungsverwahrung tritt voraussichtlich zum 1. Januar 2011 inkraft

Der Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Rechts der Sicherungsverwahrung und zu begleitenden Regelungen dient neben der Reform des Rechts der Sicherungsverwahrung, der Schaffung eines Gesetzes zur Therapierung und Unterbringung psychisch gestörter Gewalttäter (Therapieunterbringungsgesetz) auch der Stärkung der Führungsaufsicht.

Mit dem voraussichtlichen Inkrafttreten der grundlegenden Neuordnung der Sicherungsverwahrung zum 1. Januar 2011 wird der Katalog der im Rahmen der Führungsaufsicht zu verhängenden Weisungen um die neue von der Einwilligung des Verurteilten unabhängige Weisungsmöglichkeit der elektronischen Aufenthaltsüberwachung – sogenannte elektronische Fußfessel – eingeführt.

Justizministerin Uta-Maria Kuder (CDU) erläutert: „Danach kann das Gericht anordnen, dass ein verurteilter Straftäter die für eine elektronische Überwachung des Aufenthaltsortes erforderlichen technischen Mittel ständig in betriebsbereitem Zustand bei sich führen muss. Die neue Weisung dient insbesondere der verbesserten Kontrolle von Weisungen, die den Aufenthaltsort des Verurteilten betreffen.“

Aufenthaltsbezogene Weisungen sind vor allem Aufenthaltsverbote, welche sich auf Orte beziehen, die dem Verurteilten Gelegenheit oder „Anreiz“ zu weiteren Straftaten bieten könnten.

„Dies können bei Gewalt- oder Sexualstraftätern insbesondere solche Bereiche sein, in denen sich potentielle Opfer regelmäßig aufhalten,“ führt Ministerin Kuder weiter aus, „zum Beispiel die Wohnung eines früheren Opfers oder Kinderspielplätze, Kindergärten und Schulen bei pädophilen Straftätern.

Bei besonders gefährlichen Sexual- und Gewaltstraftätern kann die Bestimmung des Aufenthaltsortes zukünftig anhand von Positionsdaten im Wege einer GPS-Überwachung erfolgen. Die jeweilige Position wird via Satellitenortung bestimmt und zur Datenzentrale übertragen. Die GPS-Überwachung ermöglicht die Definition von sogenannten Sperrzonen (zum Beispiel Schulen, Kindergärten, bekannte Drogenumschlagplätze, Fußballstadien oder der Wohnort des Opfers).

Justizministerin Uta-Maria Kuder: „Um diese Sperrzonen können Warnkorridore gelegt werden, bei deren Betreten an der Fußfessel ein optisches Signal oder ein Vibrationsalarm ausgelöst wird. Verlässt ein Proband die Warnzone nicht innerhalb einer bestimmten Zeitspanne wieder, wird der Verstoß automatisch an den Server übermittelt.“

Die elektronische Fußfessel selbst besteht aus einem am Fuß in Knöchelhöhe zu tragenden Gerät. Jegliche Manipulationen des fest verschlossenen Befestigungsbandes der Sende- und Empfangseinheit werden über Sensoren, sofort erkannt und an die Datenzentrale gemeldet. Die elektronische Überwachung erfordert einen technischen Verfahrensbetrieb sowie eine Monitoring-Stelle, welche die durch die Überwachung festgestellten Weisungsverstöße registriert und an die zur weiteren Reaktion zuständigen Stellen weiterleitet.

Justizministerin Uta-Maria Kuder: „In Hessen ist seit Jahren ein System zur elektronischen Aufenthaltsüberwachung im Einsatz. Nach einer Präsentation durch Vertreter des hessischen Justizministeriums im Dezember in meinem Haus wird gegenwärtig geprüft, ob die in Hessen vorhandene technische Lösung auch in Mecklenburg-Vorpommern eingesetzt werden kann. Im Justizministerium wird eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die Umsetzung und Einführung der elektronischen Fußfessel unter Beteiligung der Praxis aus den Bereichen der Strafvollstreckungsrichter, der Staatsanwaltschaften, der Sozialen Dienste der Justiz, der Justizvollzugsanstalten und der Polizei begleiten.“

Quelle: Justizministerium