Annäherung zum Vergabegesetz für den ÖPNV vernünftig

Der arbeitsmarktpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Günter Rühs, hat die gestern im Koalitionsausschuss verabredete Verständigung für ein Vergabegesetz für den Bereich des ÖPNV in Mecklenburg-Vorpommern begrüßt.

Dies sei ein vernünftiges Signal und unterstreicht den Willen beider Regierungspartner, gegen Lohndumping vorzugehen.

„Das ursprüngliche Ansinnen, ein Gesetz über soziale Mindestanforderungen bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen zu prüfen, ließ sich nach der Rechtsprechung auf europäischer Ebene nicht weiter verfolgen. In dem so genannten „Rüffert-Urteil“ des Europäischen Gerichtshofs wurde gerade die Kopplung der Vergabe von öffentlichen Aufträgen an eine so genannte Tariftreueklausel, die die Beachtung eines branchenüblichen Tarifvertrags voraussetzt, als nicht mit der im EU-Vertrag garantierten Dienstleistungsfreiheit vereinbar angesehen.

Hiervon ist der Bereich des ÖPNV nach überwiegender Rechtsauffassung jedoch nicht betroffen, weil es hier um die Niederlassungsfreiheit geht. Deshalb trifft das Urteil für den Bereich der Auftragsvergabe für den ÖPNV nicht zu. Daher bietet sich die Möglichkeit, in diesem Feld eine eigene landesgesetzliche Regelung zu treffen. Diesen Weg wollen wir nun in Mecklenburg Vorpommern beschreiten. Damit unterstreichen wir zugleich, dass wir alles im rechtlichen Rahmen mögliche tun werden, um Arbeitnehmer vor Dumpinglöhnen und Unternehmer vor wettbewerbsverzerrender Konkurrenz zu schützen“, so Günter Rühs.