„Anerkennung und Hilfe“ für ehemalige Kinder und Jugendliche aus Behinderteneinrichtungen und Psychiatrien in der DDR
Die Anlauf- und Beratungsstelle Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ in Schwerin hat am heutigen 4. Oktober 2017 mit der Beratungsarbeit begonnen. Die zu Jahresbeginn bei der Landesbeauftragten für MV für die Stasi-Unterlagen in Schwerin für das Bundesland eingerichtete Anlauf-und Beratungsstelle kümmert sich mit nun drei Mitarbeitern um Menschen, die als Kinder und Jugendliche in psychiatrischen und Behinderteneinrichtungen in der DDR Leid und Unrecht erfahren haben und heute noch unter den Folgen leiden.
„Die Betroffenen waren unter meist schwierigen materiellen und personellen Bedingungen in baulich völlig ungeeigneten Einrichtungen untergebracht. Statt individueller Förderung ging es um Aufbewahrung und Ruhigstellung. Der vermeintliche Sozialstaat DDR hat hier an den schwächsten Gliedern der Gesellschaft in eklatanter Weise versagt“, sagte die Leiterin der Anlauf- und Beratungsstelle, die Landesbeauftragte Anne Drescher.
Aufgabe der von Bund, Ländern und Kirchen errichteten Stiftung ist die Anerkennung des diesen Menschen widerfahrenen Unrechts sowie ein finanzieller Ausgleich durch eine pauschale Geldleistung und durch Rentenersatzleistungen, wenn in den Einrichtungen geleistete Arbeit sich für die Betroffenen in der Rente nicht auswirkt.
Das für die Leistungsvereinbarung notwendige Beratungsgespräch werde mit den Betroffenen je nach Wunsch durch eine Beraterin oder einen Berater geführt. „Wir möchten die Belastungen für die Betroffenen möglichst gering halten“, so die Landesbeauftragte Anne Drescher. „Für den behutsamen Umgang mit einer für viele Betroffene schmerzlichen Vergangenheit haben wir hervorragend qualifizierte Mitarbeiter mit speziellen Kenntnissen gewinnen können.“
Betroffene, deren Angehörige oder Betreuer können sich bis zum Meldeschluss 31.12.2019 persönlich, telefonisch oder schriftlich per Brief, Mail oder Fax an die bei der Landesbeauftragten für MV für die Stasi-Unterlagen eingerichtete Anlauf- und Beratungsstelle Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ wenden.
Zuständig ist die Anlauf- und Beratungsstelle in MV für Betroffene mit Wohnsitz oder Aufenthalt in Mecklenburg-Vorpommern. Dabei ist die Anlauf- und Beratungsstelle in MV auch für Betroffene zuständig, die von 1949 bis 1975 in Einrichtungen in Westdeutschland untergebracht waren, wenn sie heute in Mecklenburg-Vorpommern wohnen.
Kontakt: Anlauf- und Beratungsstelle Stiftung „Anerkennung und Hilfe“, Bleicherufer 7, 19053 Schwerin, Tel.: 0385 / 55 156 901, Fax: 0385 / 734 007, E-Mail: stiftung@lstu.mv-regierung.de, Internet: „landesbeauftragter.de“
Pressemitteilung / Die Landesbeauftragte für Mecklenburg-Vorpommern für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR, Anne Drescher