Amtsenthebung von rechtsextremistischem Richter bestätigt

Bündnis 90/Die Grünen haben das am Donnerstag veröffentlichte BVG-Urteil zur Amtsenthebung eines ehrenamtlichen Richters mit rechtsextremistischem Hintergrund begrüßt.


„Es ist völlig unvorstellbar, dass Rechtsextreme öffentliche Ämter ausüben und dafür zuständig sind, Staatsgewalt auszuüben, wenn diese gleichzeitig die demokratische Ordnung ablehnen und sogar bekämpfen“, so der Landessprecher Jürgen Suhr. Dieses Urteil gebe gerade auch für die Wahlausschüsse in Mecklenburg-Vorpommern mehr Rechtssicherheit, die in den vergangenen Wochen Landrats- und Bürgermeisterkandidaten der NPD abgelehnt haben, so Suhr.

Die nächste wichtige Weichenstellung sei in dem Zusammenhang die Entscheidung des Wahlausschusses in Schwerin über die Zulassung der Kandidatur von Peter Marx (NPD) zu den Oberbürgermeisterwahlen in Schwerin. Die Aussicht auf eine erfolgreiche Klage der NPD gegen Entscheidungen der Wahlausschüsse werde nach dem BVG-Urteil immer unwahrscheinlicher, so Suhr.

Bündnis 90/Die Grünen sind zuversichtlich, dass nunmehr auch die Pläne der NPD zur Beteiligung an der Schöffenwahlen gestoppt werden und die Gemeinden und Wahlausschüsse eine systematische Unterwanderung der Gerichte verhindern können.

Hintergrund: Ehrenamtliche Richter gelten als «Laienrichter», weil sie nicht die juristische Ausbildung eines Berufsrichters haben. Nur im Strafverfahren werden sie als Schöffen bezeichnet.