Alljährliches Debakel mit den Weihnachsgeschenken naht

In Deutschland gibt es kein Recht auf Umtausch.

Bald ist es wieder soweit und die Geschenke der lieben Verwandten und Freunde werden ihrem Papiergefängnis entrissen. Doch so mancher wünscht sich anschließend es erst gar nicht ausgepackt zu haben. Wenn aber die Weihnachtsgabe nicht gefällt, passt oder bereits vorhanden ist, steht das Problem mit der Rückgabe bevor.

Zum Thema Rückgaberecht und Umtausch geben die Verbraucherzentralen nun aktuell wieder grundsätzliche Tipps. So können nicht alle Artikel problemlos innerhalb von 14 Tagen zurückgegeben werden, ein Recht auf Umtausch gibt es in Deutschland nicht.

Daher rät die Neue Verbraucherzentrale in MV:

Niemals einfach drauflos kaufen. Wenn Sie nicht genau wissen, über was sich jemand freuen würde, schenken Sie am besten einen Gutschein. Diese sind – falls kein Datum angegeben ist – drei Jahre lang gültig. Ein Rat für den Beschenkten: Angesichts von Geschäftspleiten und Insolvenzen warten Sie am besten nicht zu lange mit dem Einlösen des Coupons. Lieber zügig „zuschlagen“!

Am besten die Umtauschmöglichkeit vor dem Kauf erfragen und gegebenenfalls auf dem Kassenbon bestätigen lassen. Hier sollte auch vermerkt werden, ob der Kaufpreis in bar erstattet oder ob ein Gutschein ausgestellt wird. Vorsicht: Auf Thermopapier ausgedruckte Kassenzettel verblassen schon nach wenigen Wochen. Deshalb sollten Sie sicherheitshalber eine Kopie machen und diese sorgfältig aufbewahren.

CDs, DVDs und Software lassen Sie am besten vom Verkäufer versiegeln. Dann gibt es bei der Rückgabe keine Diskussionen darüber, ob vielleicht heimlich eine Kopie erstellt wurde.

Was ist bei fehlerhafter Ware zu beachten? Ist die gekaufte Ware fehlerhaft, gilt Folgendes:

Ansprüche wegen Mängeln verjähren nach zwei Jahren. Dies gilt auch für gebrauchte Gegenstände! Anders als für neue Ware erlaubt das Gesetz dem Händler für gebrauchte Ware eine Herabsetzung der Frist im Vertrag auf ein Jahr. Für preisreduzierte Waren und Sonderangebote gelten keine besonderen Fristen. Findet während der Gewährleistungsfrist eine Reparatur oder eine Ersatzlieferung statt kann sich die Frist verlängern.

In den ersten sechs Monaten kann der Kunde problemlos reklamieren. Aber ab dem siebten Monat kehrt sich die Beweislast um. Dann muss er beweisen, dass der Defekt der Ware schon zum Kaufzeitpunkt bestand. Das kann schwierig werden.

Bei fehlerhafter Ware müssen zwei Reparatur- oder Ersatzversuche des Händlers geduldet werden. Funktioniert der defekte DVD- Rekorder dann immer noch nicht, kann der Kunde vor dem dritten Reparaturversuch sein Geld zurückfordern. Allerdings muss er damit rechnen, dass der Händler,
einen Abzug für eine angebliche Wertminderung oder eine Nutzungsentschädigung verlangt. Hier sollt sich der Käufer ggf. rechtlich beraten lassen.

Verweist der Verkäufer den Kunden mit seiner Reklamation an den Hersteller, ist dagegen nichts einzuwenden, soweit damit nicht zusätzlicher Aufwand für den Verbraucher, wie etwa Versandkosten, verbunden ist. Macht der Hersteller bei der Abwicklung der Reklamation jedoch Probleme, sollte der Verbraucher den Händler daran erinnern, dass er derjenige ist, der für die Erfüllung der Gewährleistungsanprüche verantwortlich ist.

Hersteller haften grundsätzlich nur zusätzlich mit dem Garantieversprechen.

Originalverpackungen müssen nicht unbedingt aufbewahrt werden, bis die Garantie erloschen ist. Es empfiehlt sich aber, denn der Kunde muss dafür sorgen, dass die defekte Ware nicht während des Rücktransports beschädigt wird.

Onlinekauf

Käufe im Internet heißen „Fernabsatzgeschäfte“, weil sie ausschließlich über Fernkommunikation wie Post, E-Mail, Telefon oder Internet abgewickelt werden.

Hier gilt das Widerrufsrecht: Schickt der Verkäufer eine Widerrufsbelehrung, kann die Ware innerhalb von zwei Wochen ab Lieferung zurückgeschickt werden. Die Frist beginnt jedoch frühestens nach Erteilung der schriftlichen Belehrung über das Widerrufsrecht.

Ausgenommen vom Widerrufsrecht sind Audio- und Videoaufzeichnungen, wie CDs oder DVDs und Software, wenn deren Versiegelung entfernt wurde. Dass Spezialanfertigungen, verderbliche Waren, Zeitschriften und Zeitungen nicht zurückgegeben werden können, liegt auf der Hand. Wird das Produkt mangelhaft geliefert, gilt das Gleiche wie beim Kauf im Einzelhandel: Der Verkäufer muss die Ware reparieren, nachliefern oder den Kaufpreis erstatten.

Bei Problemen bei Umtausch und Reklamation beraten die Mitarbeiter der Neuen Verbraucherzentrale. Für interessierte Verbraucher gibt es für 4,90 Euro den weiterführenden Ratgeber „Ihre Rechte bei Kauf und Reklamation“. Der Ratgeber ist erhältlich in den Beratungsstellen und kann auf Wunsch auch gegen Rechnung versandt werden, dann kommen 2,50 Euro Versandkosten hinzu. Bestellen kann man ihn unter der Service-Nummer 0381 208 70 50 oder per Mail unter info@nvzmv.de