Alle Räder stehen still …

Die Neue Verbraucherzentrale MV informiert: Wenn Lokführer streiken und Züge ausfallen

… dann ist nicht nur Ärger vorprogrammiert, sondern es entsteht durch Verspätungen eine ganze Reihe von Fragen. Üblicherweise stehen dem Reisenden im Fernverkehr einige Rechte zu, so zum Beispiel auf Erstattung eines Teils des Fahrpreises. Bei einem Streik ist das weitgehend strittig, denn die Bahnunternehmen behandeln Streiks wie höhere Gewalt und schließen Erstattungen aus. Demzufolge ist jeder Reisende gut beraten, wenn er sich bei Streikankündigungen rechtzeitig über die Fahrplanveränderungen informiert. Es gibt hierfür zum Beispiel eine Servicehotline bei der Deutschen Bahn 08000 99 66 33 oder man findet Hinweise im Internet unter www.bahn.de Für Nutzer eines internetfähigen Handys kommt man über www.mobile.bahn.de/ris zu den erforderlichen Informationen.

Vielen ist schon geholfen, wenn man andere Züge nutzen kann, zum Beispiel einen IC anstelle der gebuchten Regionalbahnverbindung. Darauf besteht kein Rechtsanspruch. Die Bahnunternehmen entscheiden im Rahmen der Kulanz, welche Züge ersatzweise frei gegeben werden. Besonders aufmerksam sollte man sein, wenn eine Fahrt mit Zugbindung gebucht wurde. Verzichtet der Reisende wegen der Verzögerungen gänzlich auf die geplante Fahrt, besteht vom Grundsatz kein Anspruch auf Fahrpreiserstattung. Vielfach erstatten Verkehrsunternehmen in solchen Fällen aus Kulanz die Fahrpreise, jedoch keine weitergehenden Ansprüche. Das ist vor allem dann sehr misslich, wenn durch Verspätungen oder Ausfälle zum Beispiel eine Flugverbindung an ein Ferienziel nicht erreicht wird. Auch die Reiseveranstalter müssen hier nicht für Ausfälle beim Transfer zum oder vom Flughafen haften.

Schadenersatz gegenüber den Verkehrsunternehmen besteht nur dann, wenn Informationspflichten im Zusammenhang mit Verspätungen oder Ausfällen nachweislich verletzt werden.