Alkoholisierter Radfahrer mit Kleinkindern unterwegs

Kinder blieben nach Sturz glücklicherweise unverletzt

Seine Sorgfaltspflicht verletzte am Samstagabend (15.10.2011) ein 51-jähriger Radfahrer wegen Trunkenheit und gefährdete dadurch die Sicherheit seiner Enkelkinder. Wie die Polizei berichtete, sei der Mann per Fahhrad  auf der Kreisstraße 30 von Daberkow kommend in Richtung Alt Tellin (LK Mecklenburgische Seenplatte)unterwegs gewesen, wobei er er ein 3-jähriges Enkelkind auf dem Kindersitz des Fahrrads transportierte. Ein zweites Enkelkind (5 Jahre) folgte mit eigenem Fahrrad.

Vor der Ortslage Siedenbüssow stürzte der Radfahrer. Weder er noch der mitfahrende Dreijährige erlitten Verletzungen. Ein Sachschaden entstand ebenso nicht. Durch die vor Ort eintreffenden Polizeivollzugsbeamten des Polizeihauptreviers Demmin wurde der Besagte, sein Fahrrad schiebend, in Siedenbüssow angetroffen. Eine Atemalkoholüberprüfung ergab einen Wert von 2,15 Promille. Ein Zeuge bestätigte, dass der Betroffene zum Vorfallzeitpunkt mit seinem Rad fuhr. Daraufhin wurde auf richterliche Anordnung eine Blutprobenentnahme veranlasst und eine entsprechende Strafanzeige aufgenommen.