Alg II: Keine Nachzahlung von Regelleistungen, aber Anspruch in Härtefällen

Der Bürgerbeauftragte des Landes Mecklenburg-Vorpommern Bernd Schubert informiert, dass Überprüfungsanträge, die nur im Hinblick auf die nun vorliegende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gestellt wurden, jetzt zurückgenommen werden können.

Gleiches gilt für nur aus diesem Grund eingelegte Widersprüche oder erhobene Klagen. Ende 2009 hatte er geraten, entsprechende Überprüfungsanträge zu stellen. Das war sinnvoll, um mögliche Ansprüche für den Fall, dass sich aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts Nachzahlungsansprüche für zurückliegende Zeiträume ergeben, zu sichern.

Bernd Schubert ist es wichtig, darauf hinzuweisen, dass das Bundesverfassungsgericht angeordnet hat, dass Leistungsberechtigten, bei denen ein so genannter unabweisbarer, laufender, besonderer Bedarf vorliegt, bereits ab Verkündung des Urteils die erforderlichen Sach- und Geldleistungen erhalten müssen. Aus seiner Sicht können Kosten für die Wahrnehmung des Umgangsrechts, erhöhte Aufwendungen für nicht verschreibungspflichtige Medikamente z. B. bei Neurodermitis und Mehrkosten für Kleidung in Über- und Untergrößen einen solchen Härtefall darstellen.

Bernd Schubert: „Ich empfehle, in Härtefällen entsprechende Anträge unverzüglich zu stellen. Es handelt sich aber immer um individuelle Einzelfälle, die konkret zu prüfen sind. In meinem Büro werden Bürger hierzu gern beraten.“

Hinweisen möchte Bernd Schubert auf sein neues Angebot spezieller Beratung zum SGB II (Alg II bzw. Hartz-IV). Die ersten Sprechtage hierzu finden am 17. Februar in der Amtsverwaltung in Züssow und am 18. Februar 2010 in der Amtsverwaltung in Löcknitz statt. Begleitet wird er von der auf diesen Rechtsbereich spezialisierten Juristin Kati Rogmann. Die Bürger werden um telefonische Anmeldung unter 0385 – 525 2709 gebeten.

Fragen beantwortet:

Der Bürgerbeauftragte des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Schloßstrasse 1, 19053 Schwerin; Tel.: 0385 525 2709, E-Mail: post@buergerbeauftragter-mv.de.