Agrarausschuss befasst sich mit Kormoranverordnung

Wie der Vorsitzende des Arbeitskreises Landwirtschaft und Umwelt der CDU-Landtagsfraktion, Dr. Henning von Storch, mitteilte, wird sich der Agrarausschuss des Landtages auf Antrag der CDU-Fraktion im Rahmen einer Anhörung mit der am 1. August in Kraft getretenen Kormoran-Verordnung befassen.

„Mit der Kormoran-Verordnung hat das zuständige Ministerium begonnen, die Ziffer 126 der Koalitionsvereinbarung zwischen SPD und CDU umzusetzen; zum anderen wird damit endlich wieder eine Nachfolgeregelung für eine ähnliche Verordnung aus dem Jahr 2003 getroffen, die der frühere PDS-Umweltminister am 30. Juni 2006 außer Kraft setzte. Ziel ist es, dem in den zurückliegenden Jahren massiven Anstieg der Kormoranpopulation entgegen zu wirken. Während 1990 lediglich ein Vorkommen von 3.000 Brutpaaren zu verzeichnen war, sind es heute bereits ca. 14.000 Brutpaare. Die Verordnung ist sicher nur ein erster Schritt zu einem wirklichen Kormoranmanagement. Insbesondere gilt es, die berechtigten Interessen der Fischerei noch besser zu beachten.“

Dr. Henning von Storch verwies darauf, dass der Kormoran kaum natürliche Feinde besitze. Daher müssten Maßnahmen getroffen werden, um negative Folgen für Artenschutz und Gewässerökologie durch die Kormoranbestände zu vermeiden. Eine Bestandsregulierung bei den Kormoranen liege deshalb keineswegs allein im Interesse der Fischer unseres Landes, sondern auch im Interesse der Biotop- und Artenvielfalt.

„In der Verordnung ist ausdrücklich eine baldige Überprüfung der Verordnung vorgesehen. Dabei wird es vor allem darum gehen, einzelne Regelungen der Verordnung auf ihre Praxistauglichkeit zu hinterfragen. Dies betreffe z. B. den Ausschluss von Vergrämungsmaßnahmen, aber auch Bestandsreduzierungen, wenn Kolonien an Küstengewässern liegen (hier leben fast 85 % der Kormoranbestände). Es ist nur sinnvoll, dass diese Prüfung durch das Parlament im Rahmen einer Anhörung aller Beteiligten erfolgt“, so Dr. von Storch abschließend.