Ärzteschaft M-V: Das Nichtraucherschutzgesetz ist unzureichend

Aus Sicht der Ärzteschaft ist das Gesetz unzureichend. Dr. med. Andreas Crusius, Präsident der Ärztekammer Mecklenburg- Vorpommern, sieht die Notwendigkeit eines weitergehenden Rauchverbotes.

„Nicht nur innerhalb, sondern auch im Außenbereich von öffentlichen Einrichtungen, wie z.B. Krankenhäusern und  Kindertagesstätten, muss ein Rauchverbot eingeführt werden“, fordert Dr. Crusius. Weiterhin setzt sich die Ärztekammer für ein Rauchverbot an den Stränden Mecklenburg- Vorpommerns ein. „Unser Bundesland als Gesundheitsland Nr.1 darf keine Zigarettenstummel an den Stränden haben. Unsere Kinder sollen nicht an Nikotinstummeln sterben!“, so Dr. Crusius.

Hintergrund:
Am Freitag, 25. Mai 2007, beschloss der Bundestag das Nichtraucherschutzgesetz, das ein grundsätzliches Rauchverbot in mehr als 500 Einrichtungen des Bundes sowie in Bussen, Bahnen, Taxis und Bahnhöfen vorsieht. Rauchen soll nur noch in dafür vorgesehenen Räumen erlaubt sein. Zur Verbesserung des Jugendschutzes sieht das Nichtraucherschutzgesetz die Anhebung der Altersgrenze für den Tabakkauf zum 1. Januar 2009 von 16 auf 18 Jahre vor.