Änderungen der Koalition widersprechen dem Geist des neuen Hochschulzulassungsgesetzes

Hans Kreher, hochschulpolitischer Sprecher der FDP-Landtagsfraktion M-V, erklärt zum Staatsvertrag über die Errichtung einer gemeinsamen Einrichtung für Hochschulzulassung sowie zur Änderung des Hochschulzulassungsgesetzes: „Der Staatsvertrag über die Errichtung einer gemeinsamen Einrichtung für Hochschulzulassung ist durch die Koalition verwässert worden und in seiner bestehenden Form nicht mehr zustimmungsfähig.

Statt den Hochschulen ein nützliches Instrument für mehr Hochschulautonomie zur Verfügung zu stellen, will die Landesregierung die Studierendenkontingente noch stärker kontrollieren. Das ist keine Verbesserung, sondern ein Rückschritt.

Die FDP-Landtagsfraktion fordert die Einhaltung der Ziele des neuen Hochschulzulassungsgesetzes:

– Umwandlung der ZVS in eine Dienstleistungseinrichtung
– optimale Ausschöpfung der vorhandenen Studienplatzkapazitäten
– bei gleichzeitiger Gewährleistung eines maximalen Handlungsspielraums bei der Auswahl von Hochschule und Studierenden

Warum muss ausgerechnet unser Land aus der allgemein positiven Entwicklung hin zu mehr Hochschulautonomie ausscheren? Das macht unsere Hochschulen weder attraktiver, noch lösen wir damit unser Problem der fehlenden Fachkräfte. Im Gegenteil, durch Planwirtschaft und Gängelung der Hochschulen werden sich die Probleme eher noch verschärfen.“

Sascha Zimmermann