Änderung des Landeswassergesetzes stärkt Wettbewerbsfähigkeit der Landwirte

Anpassung an Bundesdüngemittelverordnung – Novelle schützt zukünftig nicht nur Gewässer 1. und 2. Ordnung, sondern alle ganzjährig wasserführenden Gewässer

Die landwirtschaftspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion M-V, Ute Schildt, hat die Novelle des Landeswassergesetzes (LWaG) Mecklenburg-Vorpommern, die morgen im Landtag beraten wird, als positive Maßnahme gewertet, sowohl die Chancengleichheit der Landwirte zu erhöhen, als auch das ökologische Gleichgewicht der Gewässer zu wahren.

Schildt: „Bisher lagen im Geltungsbereich des Wassergesetzes nur die Gewässer 1. und 2. Ordnung. Mit der Novelle gelten die Abstandsregelungen nun für alle Gewässer, welche nicht nur zeitweilig mit Wasser gefüllt sind. In Anpassung an die Bundesdüngemittelverordnung wird das Ausbringungsverbot von mineralischen und organischen Düngemitteln sowie Pflanzenschutzmitteln ohne Anwendungsbeschränkungen im Uferbereich von 7 Meter auf 3 Meter Abstand zum Gewässer verkürzt.“

Abweichend von der 3-Meter-Abstandsregelung betrage der Abstand mindestens 1 Meter, wenn für das Aufbringen Geräte verwendet würden, bei denen die Streubreite der Arbeitsbreite entspreche oder die über Grenzsteuereinrichtungen verfügten. Um einen Überblick bezüglich des Nährstoff- und Pflanzenschutzmitteleintrags in die Gewässer zu bekommen, würden die Auswirkungen dieser teilweise umstrittenen 1-Meter-Regelung über drei Jahre mittels eines Monitoring-Programms untersucht und bewertet. Die 1-Meter-Regelung tritt, wenn das LWaG nicht erneut novelliert wird, nach drei Jahren (2010) außer Kraft.

„Gegenwärtig genügen nur etwa 10 Prozent der Gewässer unseres Landes den Kriterien für einen guten ökologischen Zustand. Die aktuelle Novelle hat das Potenzial, bei korrekter Umsetzung durch alle Beteiligten den prozentualen Anteil gesunder Gewässer nicht nur zu erhalten, sondern auch zu erhöhen“, so Ute Schildt abschließend.