Änderung des Landeshochschulgesetzes ist denkbar

Überarbeitung des Entwurfes des Vierten Gesetzes zur Änderung des Landeshochschulgesetzes ist denkbar
Die Hochschulpolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion, Ilka Lochner-Borst, kritisierte die aktuelle Debatte zur Einführung eines pauschalen Verwaltungskostenbeitrages zu Semesterbeginn.

„Dass nun auch die Opposition zum Gebühren- und Formulierungswirrwarr an Hochschulen beiträgt, verwundert mich sehr. Aus Gründen der Durchlässigkeit und sozialer Gerechtigkeit hat die CDU bewusst Zulassungsgebühren verbieten wollen. Alle Hochschulzugangsberechtigten sollen ohne Gebühren an unseren Hochschulen studieren dürfen. Deshalb schlugen wir im Gesetzentwurf eine unbürokratischere Lösung, nämlich den bezifferten Verwaltungskostenbeitrag, vor. Dieser sollte wie in anderen Bundesländern üblich, allgemeine Verwaltungsaufwendungen abdecken“, erläuterte Ilka Lochner-Borst.

Zugleich machte die Hochschulpolitische Sprecherin deutlich, dass die CDU einer Überarbeitung des Entwurfes des Vierten Gesetzes zur Änderung des Landeshochschulgesetzes für denkbar halte.

„Machbar wäre eine klare Kosten-Leistungs-Rechnung durch die Hochschulverwaltungen. Hier müsste jede Verwaltungsleistung klar berechnet werden. Dies ist natürlich verwaltungstechnisch die aufwendigere Variante. Sie wäre jedoch sehr transparent. In diesem Prozess wird dann auch für alle sichtbar gemacht werden, warum eine Verwaltungsleistung an der Hochschule A mehr kostet als an Hochschule B“, so die CDU-Politikerin abschließend.