Achtung beim Kauf auf Messen – Verträge meist nicht widerrufbar

Verbraucherzentrale hilft bei Vertragsprüfung

(NVZ) – Wieder einmal präsentiert sich ab dem 23. Februar die Ostsee-Messe in Rostock. Anlass genug, den interessierten Besuchern, die wieder in großer Zahl und in Freizeitstimmung durch die Hallen bummeln, Hinweise zu geben. Sehr häufig kommt es mehr oder weniger spontan und überzeugt von „einmaligen Messeangeboten“ zum vielleicht etwas unbedachten Vertragsabschluss. Wer denkt in „Bummellaune“ schon an mögliche Rechtsfolgen und „zurückgeben geht ja immer“.

Bei der Ostsee-Messe handelt es sich – wie bei vielen anderen Messen auch – vorrangig um eine Verkaufsmesse und nicht um eine Freizeitveranstaltung. „Hier getätigte Vertragsabschlüsse sind in der Regel verbindlich und meist nicht widerrufbar“, erklärt Joachim Geburtig von der Neuen Verbraucherzentrale. Dies bekräftigte auch der Bundesgerichtshof in einem Urteil zur „Grünen Woche“. Demnach stehe bei Verkaufsmessen die „gewerbliche Leistungsschau“ deutlich im Vordergrund und nicht der Charakter einer Freizeitveranstaltung. Verbraucher müssten folglich mit Vertragsabschlüssen rechnen und würden insoweit nicht „überrumpelt“.

Die Verbraucherzentrale rät Messebesuchern, sich zunächst nur Informationsmaterial oder ein Angebot geben zu lassen und dieses mit demjenigen eines regionalen Anbieters zu vergleichen. Nicht selten entpuppt sich dabei das angeblich „einmalige Messeangebot“ nur als das Zweitbeste. Hinzu kommt, dass der Handwerker, der seinen Betrieb in der Nähe des Kunden führt, Folgearbeiten wie etwa Wartung und Reparaturen häufig günstiger anbieten kann.

Hilfe beim Vergleich der Angebote wie auch bei der Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten eines Ausstiegs aus dem bereits geschlossenen Vertrag bietet die Neue Verbraucherzentrale in ihren Beratungsstellen.