Abzockversuche aus Liechtenstein

Gegenwärtig beschäftigen sich die Verbraucherschützer, nicht nur in Mecklenburg-Vorpommern, mit Beschwerden von Verbrauchern, die beim Teleshoppinganbieter TVM (Television Merchandising AG mit Sitz in Liechtenstein) gekauft haben.

So wollte Herr S. aus Güstrow sich zum Osterfest eine Kamera kaufen und bestellte eine im Teleshopping angebotene DigiCam. Die Enttäuschung war allerdings groß als Herr S. eine ganz andere Kamera erhielt und diese auch noch defekt war. Da die Ware nur per Nachname ausgeliefert wurde, muss der Verbraucher nun seinem Geld hinterherlaufen.

Wie Verbraucherschützer Joachim Geburtig berichtet, gewährt die Liechtensteiner TVM AG jedoch nur eine Kulanzgutschrift auf ein Kundenkonto und dies mit einem Abzug (hier von 50,00 €), eine Auszahlung erfolgte nicht.

Geburtig rät: Nehmen Sie solche Handlungsweisen nicht hin. Auch wenn sich ausländische Unternehmen über deutsche Fernsehkanäle in deutscher Sprache an deutsche Verbraucher wenden, gilt deutsches Recht. Für solche Verträge hat der Verbraucher ein gesetzliches Widerrufs- oder Rückgaberecht. Gern beraten Sie die Verbraucherschützer des Landes, individuell zu Problemen mit Ihrem Teleshoppinganbieter.