Absetzbarkeit von Krankenversicherungsbeiträgen schnellstmöglich umsetzen

Angesichts der aktuellen Diskussion um die steuerliche Absetzbarkeit von Krankenversicherungsbeiträgen, erinnerte heute das Mitglied des Finanzausschusses im Landtag, Egbert Liskow, daran, dass die aktuelle Regelung verfassungswidrig ist und daher revidiert werden muss.

„Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 13. Februar 2008 den Gesetzgeber verpflichtet, spätestens zum 1. Januar 2010 eine Neuregelung zur Absetzbarkeit der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zu treffen. Die Einführung der steuerlichen Absetzbarkeit von Sozialversicherungsbeiträgen hat aus meiner Sicht zwei entscheidende Vorteile. Erstens bekommen wir die vom Verfassungsgericht geforderte verfassungsgemäße Regelung und zweitens entlasten wir die Bürger um etwa 9 Mrd. Euro“, so der CDU Politiker.

„Dieses Geld kann angesichts abflauender Konjunktur und Finanzmarktkrise dazu beitragen, den Konsum im Land zu stimulieren und damit auch die öffentlichen Einnahmeausfälle in der Krise zu reduzieren. Ich teile nicht die Auffassung, dass der Staat das Geld besser ausgibt, als dies die Bürger selber könnten. Von daher sehe ich auch keinen Anlass, den aktuellen Bemühungen auf Bundesebene zum Vorziehen der Regelung auf 2009 etwas entgegenzusetzen. Man muss die Frist des Bundesverfassungsgerichts nicht bis zum letzten Tag ausreizen. Die aktuelle Regelung ist verfassungswidrig. Deshalb brauchen wir schnell eine neue“, so Egbert Liskow abschließend.