Ablehnung der Bäderverkaufsordnung: Seidel mit Verordnung übers Ziel hinausgeschossen

Jochen Schulte: Oberverwaltungsgericht bestätigt erfreulicherweise Verfassungskonformität des vom Landtag verabschiedeten Ladenöffnungsgesetzes

Der wirtschaftspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Jochen Schulte, sieht die Schuld für die heutige Ablehnung der Bäderverkaufsordnung durch das Oberverwaltungsgericht M-V im alleinigen Handeln von CDU-Wirtschaftsminister Jürgen Seidel. Dieser habe die erweiterten Ladenöffnungszeiten in Kur- und Erholungsorten, Weltkulturerbestädten sowie Ausflugsorten mit besonders starkem Fremdenverkehr nach Gutdünken verordnet und sei damit übers Ziel hinausgeschossen.

Die gute Nachricht ist, dass das OVG  bestätigt hat, dass das vom Landtag verabschiedete Ladenöffnungsgesetz seiner besonderen Verpflichtung zum Schutz der Sonn- und Feiertage nachgekommen ist.

„Wenn jetzt die durchaus erfolgreiche und akzeptierte Bäderregelung, wie sie im Ladenöffnungsgesetz verankert sei,  als solche in Frage gestellt werde, trägt allein Wirtschaftsminister Seidel die Verantwortung dafür“, so Jochen Schulte abschließend.