„90 Jahre Frauenwahlrecht – ein Meilenstein in der Geschichte der Gleichberechtigung!“

Aus Anlass des Internationalen Frauentages am 8. März 2009 erinnert Justizministerin Uta-Maria Kuder (CDU) an den steinigen Weg  zum Frauenwahlrecht in Deutschland.UMKuder

Justizministerin Kuder: „Seit 90 Jahren haben Frauen in Deutschland das aktive und passive Wahlrecht und seit 60 Jahren ist die Gleichberechtigung fest im Grundgesetz verankert. Ich bewundere den Mut und die Standhaftigkeit, die die Frauen der ersten Stunde bewiesen haben. Was heute normal erscheint, Frauen am politischen Prozess teilhaben zu lassen, war vor 90 Jahren der bahnbrechende Erfolg eines langen Kampfes für die Interessen und Rechte von Frauen. Damals war noch nicht abzusehen, dass 90 Jahre später eine Frau Kanzlerin sein könnte.“

Der Blick vor den 19. Januar 1919 ist wie ein Schauermärchen: Frauen unterstanden dem Gewaltmonopol des „Patriarchen“, ebenso wie die Kinder. Starb der Ehemann, wurde die Witwe unter Vormundschaft gestellt. Im 18. Jahrhundert wurden in Frankreich mutige Frauen, die sich für die Geschlechtergerechtigkeit einsetzten, zur Guillotine geschleift und geköpft: Nach einem Beschluss des Französischen Konvents genossen „Kinder, Irre, Minderjährige, Frauen und Kriminelle kein Bürgerrecht !“

Mit der Wahl der Deutschen Nationalversammlung am 19. Januar 1919 konnten Frauen in Deutschland erstmals auf nationaler Ebene ihr Wahlrecht nutzen – und sie taten dies mit einer großen Mehrheit. 82 Prozent der wahlberechtigten Frauen gaben ihre Stimme ab, 37 weibliche Abgeordnete zogen ins Parlament ein. Als erste weibliche Abgeordnete ergriff Marie Juchacz am 19. Februar 1919 in der Weimarer Nationalversammlung das Wort mit dem entscheidenden Satz: „Was diese Regierung getan hat, das war eine Selbstverständlichkeit. Sie hat den Frauen gegeben, was ihnen bis dahin zu Unrecht vorenthalten worden ist!“

Die damaligen Errungenschaften werden heute oft zu selbstverständlich genommen. Nur rund ein Drittel der Bundestagesabgeordneten und nur knapp ein Viertel der Mitglieder des Landtages von Mecklenburg-Vorpommern sind weiblich. Lediglich fünf Prozent der Gemeinden mit mehr als 2000 Einwohnern in Mecklenburg-Vorpommern haben Bürgermeisterinnen.

Das Wahljahr 2009 mit Europa-, Kommunal- und Bundestagswahl bietet Frauen in Mecklenburg-Vorpommern viele Möglichkeiten, sich politisch zu engagieren, nicht nur als Wählerinnen, sondern auch sich wählen zu lassen. Bei den jüngeren Frauen war in den letzten Jahren eine schwindende Wahlbeteiligung zu beobachten. In der Kommunalpolitik und in den Unternehmen lässt der Anteil von Frauen in führenden Positionen noch zu wünschen übrig. Dies gilt es umzukehren.

Justizministerin Kuder: „Ich appelliere an alle Frauen: Mischen Sie sich aktiv in die Politik ein! Lassen Sie sich nicht von Fragen  abschrecken wie „Können Sie das überhaupt?“ oder „Wie sollen Sie das denn schaffen?“. Die Zeiten, wo weibliche Politiker in den Anfängen wie beispielsweise im krachledernen Bayern ein Fremdkörper waren wie ein Sektglas unter Maßkrügen (so Ursula Männel, CSU), sind vorbei. Haben Sie Mut, Ihr Engagement für die Politik und den Beruf auch in den Partnerschaften durchzusetzen. Machen Sie Ihre Partner zu „Trendsettern“, indem im häuslichen Bereich eine moderne Arbeitsteilung Einzug hält.“

Information:

Mit einem Aufruf an das Deutsche Volk wurde am 12. November 1918 die Geburtsstunde für das Frauenwahlrecht in Deutschland eingeläutet. „Alle Wahlen zu öffentlichen Körperschaften sind fortan nach dem gleichen, geheimen, direkten, allgemeinen Wahlrecht … für alle mindestens 20 Jahre alten männlichen und weiblichen Personen zu vollziehen“, hieß es darin. Mit der „Verordnung über die Wahlen zur Verfassungsgebenden deutschen Nationsversammlung (Reichswahlgesetz) vom 30. November 1918 wurde das aktive und passive Frauenwahlrecht dann gesetzlich fixiert. Deutschland gehörte zu den ersten Staaten Europas, die das Frauenwahlrecht einführten. In Frankreich durften Frauen erst nach 1945 wählen, im Schweizer Kanton Appenzell ließ man Frauen erst 1990 an die Urnen. Heute hat Deutschland eine Bundeskanzlerin und sieben von 16 Kabinettsmitgliedern sind Frauen. Ein Drittel der Bundestagsabgeordneten ist weiblich, in den vergangenen zwei Jahrzehnten hat sich ihr Anteil mehr als verdreifacht. Deutschland liegt damit über dem europäischen Durchschnitt. In der Kommunalpolitik liegt allerdings der Anteil der Mandatsträgerinnen immer noch unter der 30-Prozent Marke. Um dies zu ändern, hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend die Kampagne FRAUEN MACHT KOMMUNE ins Leben gerufen und den Helene-Weber-Preis ausgeschrieben. Mit ihm werden Nachwuchspolitikerinnen auf der lokalen Ebene ausgezeichnet.