60 Prozent der Deutschen nutzen das Bonusheft nicht

KKH-Allianz Spartipps für den Besuch beim Zahnarzt

Was gibt es Schöneres als ein strahlendes Lächeln. Doch diese Freude kann durch mögliche teure Kosten eines Zahnarztbesuchs schnell getrübt werden. Im Vorteil ist hierbei derjenige, der sein Bonusheft benutzt. Doch eine repräsentative Studie in Deutschland hat ergeben, dass rund 60 Prozent der Bevölkerung ihren Zahnarztbesuch im Bonusheft nicht regelmäßig abstempeln lassen. Fast 40 Prozent der gesetzlich Versicherten haben kein Bonusheft. Ähnlich sieht der Trend bei der viertgrößten bundesweiten Krankenkasse aus. Laut aktuellen Auswertungen nutzen von den rund 2 Millionen Versicherten der KKH-Allianz zwar immerhin zwei Drittel das Bonusheft, ein Drittel der Versicherten holt sich jedoch noch immer nicht den Stempel ab und verschenkt so bares Geld.

Gesetzliche Krankenkassen in Deutschland dürfen für Zahnersatz-Behandlungen nur einen sogenannten befundbezogenen Festzuschuss zahlen. Den Rest trägt der Versicherte selbst. Dieser Eigenanteil lässt sich jedoch verringern. „Wer regelmäßig zum Zahnarzt geht, bekommt einen höheren Zuschuss. Voraussetzung ist hierbei, dass das Bonusheft kontinuierlich geführt wird. Wenn die Vorsorgeuntersuchungen die letzten fünf Jahre lang lückenlos im Bonusheft bestätig sind, erhöht sich der Zuschuss um 20 Prozent“, erklärt Sven Gäsert, Leiter des KKH-Allianz Servicezentrums in Schwerin. Wer das Heft ganze zehn Jahre lang gewissenhaft führt, erhält sogar 30 Prozent mehr.

Grundsätzlich übernehmen Krankenkassen die Hälfte der Kosten, die für eine Regelversorgung anfallen. Der Rest muss vom Versicherten getragen werden. „Wer zum Beispiel für rund 250 Euro eine neue Krone bekommt, erhält einen maximalen gesetzlichen Festzuschuss von rund 120 Euro. Wer aber zehn Jahre lang seine Stempel im Bonusheft nachweisen kann, zahlt zusätzlich 30 Prozent weniger, also insgesamt nur noch 94 Euro selbst dazu“, so Gäsert weiter.

Um den Bonus zu bekommen, ist bei Erwachsenen mindestens ein Zahnarztbesuch jährlich nachzuweisen. Bei Kinder und Jugendlichen sind zwei Kontrollen pro Jahr notwendig. Voraussetzung für den Zuschuss ist, dass das Bonusheft lückenlos alle Nachweise enthält. Schon ein fehlender Stempel macht die Fleißarbeit der vergangenen Jahre zunichte. Dann muss man von vorne anfangen und fünf Jahre lang die regelmäßigen Zahnarzttermine einhalten, bis es wieder die Zuschüsse gibt. „Wer sein Bonusheft lediglich einmal vergessen hat, kann natürlich den Stempel bei seinem Zahnarzt auch nachträglich abholen. Denn der kann anhand der Patientenkartei nachvollziehen, wann bzw. wer bei ihm zur Vorsorgeuntersuchung war“, beruhigt Gäsert . Auch wenn das Heft einmal verloren geht, muss der Zahnarzt ein neues ausfüllen und die bisher wahrgenommenen Termine nachtragen. Das Bonusheft, welches 1989 eingeführt wurde, hat zum Ziel, dass Versicherte regelmäßig eine Kontrolle beim Zahnarzt durchführen. Das spart nicht nur Geld, sondern auch zu späte und damit meist schmerzhafte Behandlungen.