6. Februar – Tag gegen Genitalverstümmelung

Justizministerin Uta-Maria Kuder mahnt: Menschenrechtsverletzungen auch in Deutschland Alltag

Im 21. Jahrhundert sind Frauenrechte in demokratischen Rechtsstaaten Realität. Dennoch kommt es weltweit jeden Tag zu unzähligen Verletzungen von Frauenrechten – Zwangsverheiratungen, Beschneidungen und Diskriminierungen gehören zum Alltag – auch in Deutschland!

Justizministerin Uta-Maria Kuder mahnt: „Nach Angaben der Menschenrechtsorganisation „Terre de Femme“ sind in Deutschland 18.000 Frauen mit Migrationshintergrund davon betroffen – allein 6.000 Mädchen sind gefährdet, beschnitten zu werden. Weibliche Beschneidungen haben schwerwiegende gesundheitliche Folgen. In vielen Fällen führen Infektionen durch Blutungen nach der Beschneidung unmittelbar zum Tod – ganz zu schweigen von den psychischen Folgen, unter denen die Frauen ein Leben lang leiden.“

„Traditionen können niemals eine Entschuldigung für eine menschenrechtsverletzende Praktik wie die weibliche Genitalverstümmelung sein,“ erklärt Ministerin Kuder. „Auch jahrtausend alte Riten können durchbrochen werden. Aufklärung von Frauen und Männern ist der Schlüssel zur Veränderung. Die Genitalverstümmelung ist ein Verbrechen. Sie kann nicht durch falsch verstandene kulturelle oder religiöse Traditionen gerechtfertigt werden. Ich kann die Opfer nur ermutigen, gegen die Täter auszusagen und so eine wirksame Strafverfolgung zu ermöglichen. Ich appelliere an alle, die im Umfeld von potentiell gefährdeten Mädchen und Frauen leben, darauf zu achten, ob ihnen konkrete Gefahren drohen. Es muss uns allen darum gehen, künftige Taten zu verhindern.

In diesem Zusammenhang weist Justizministerin Uta-Maria Kuder (CDU) darauf hin: „Mit der Neuregelung im 2. Opferrechtsreformgesetz (1. Oktober 2009) wurde festgelegt, dass auch in den Fällen von Genitalverstümmelung wie bei gefährlicher Körperverletzung, Misshandlung von Schutzbefohlenen und schwerer Körperverletzung bei Kinder und Jugendlichen die Verjährung bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Opfers ruht. Es wurde erkannt, dass es Opfern solcher Straftaten oft nicht möglich ist, diese Taten anzuzeigen, solange die Kinder und Jugendlichen noch minderjährig und fest in das Familienleben eingebunden sind. Zudem soll die verlängerte Strafverfolgungsmöglichkeit auch abschreckend wirken.“

Quelle: Justizministerium