5000 Bescheide zur SED-Opferrente ergangen

Damit wurden 93 Prozent der gestellten Anträge erledigt.

UMKJustizministerin Uta-Maria Kuder (CDU) teilt mit: „In dieser Woche ist der 5000.ste Bescheid zur sogenannten SED-Opferrente durch das Justizministerium erlassen worden.

Ich freue mich, dass knapp zwei Jahre nach dem Inkrafttreten des Gesetzes 93% der gestellten Anträge erledigt sind. 3.927 Antragstellern wurde eine Opferrente von monatlich 250,- € bewilligt.“

„Die Opferrente ist ein wichtiger Schritt im Prozess der Rehabilitierung und Unterstützung der Opfer der SED-Diktatur, so die Ministerin weiter. „Mit der Einführung der Opferpension ist es gelungen, angemessen und sichtbar den Einsatz und das Handeln der Opfer des SED-Regimes zu würdigen.

Sie ist, und darauf möchte ich mit Nachdruck hinweisen, ein Zeichen der besonderen Anerkennung und Würdigung der Opfer politischer Verfolgung in der ehemaligen DDR!“

Seit dem 01.09.2007 erhalten Opfer rechtsstaatswidriger Strafverfolgungsmaßnahmen in der ehemaligen sowjetischen Besatzungszone/DDR nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz eine monatliche Zuwendung in Höhe von bis zu 250,- €. Voraussetzung für die Bewilligung der Opferrente:

Eine mit den wesentlichen Grundsätzen der freiheitlich rechtsstaatlichen Ordnung unvereinbare Freiheitsentziehung von insgesamt mindestens sechs Monaten und eine wirtschaftliche Bedürftigkeit des Opfers.

Justizministerin Kuder: „Bisher haben noch nicht alle Berechtigten, die nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz rehabilitiert wurden, einen Antrag auf Bewilligung der Opferrente gestellt. Hiermit möchte ich die Berechtigten nochmals auffordern, ihre Anträge direkt an das Justizministerium zu richten.“

Weitergehende Informationen zur Opferrente sind auf der Internet-Seite des Justizministeriums unter www.jm.mv-regierung.de unter dem Stichwort „SED-Opferrente“ einzusehen. Dort steht auch ein Antragsformular zum Herunterladen zur Verfügung. Fragen zur Opferrente werden unter folgenden Telefonnummern beantwortet:

0385 – 588/3463, /3464, /3465 oder /3467.

Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass neben der Opferrente Berechtigte Kapitalentschädigung in Höhe von 306,78 Euro für jeden angefangenen Kalendermonat rechtsstaatswidriger Haft geltend machen können.

Bis zum heutigen Tag sind im Justizministerium 5.393 Anträge auf SED-Opferrente eingegangen. In 428 Fällen wurde der Antrag abgelehnt, da dir Voraussetzungen nicht erfüllt waren. In 652 Fällen ist Erledigung eingetreten, vorrangig durch Abgabe an andere Bundesländer.

Offen sind jetzt hauptsächlich noch die aktuell eingegangenen Anträge und diejenigen Verfahren, in denen die von den Antragstellern vorgelegten Unterlagen trotz Nachfrage noch nicht vollständig sind, so dass über den Antrag noch nicht entschieden werden kann.

Bis zum heutigen Tag ist in Mecklenburg-Vorpommern im Zusammenhang mit der SED-Opferrente ein Gesamtbetrag von 20.237.703,- Euro ausgezahlt worden. Von diesem Betrag trägt der Bund 65% und das Land 35%.

Information:

Anspruchsberechtigte müssen strafrechtlich rehabilitiert sein oder eine Bescheinigung nach § 10 Absatz 4 des Häftlingshilfegesetzes erhalten haben. Die maßgebende Einkommensgrenze – die Zuwendung wird nur bei Bedürftigkeit gewährt – liegt nach einer Anpassung vom 01.07.2009 derzeit bei 1.077,- € für Alleinstehende und 1.436,- € für Verheiratete.

Renten werden nicht zum Einkommen gerechnet.