3 Strafverfahren gegen Gipfelgegner eingestellt

Pressemitteilung: G8 Repression: Mit Kanonen auf Spatzen geschossen 3 Strafverfahren gegen Gipfelgegner eingestellt.
Die ehemalige G8-Polizeitruppe Kavala hat heute erneut eine Niederlage vor dem Rostocker Amtsgericht hinnehmen müssen. Staatsanwaltschaft und Gericht einigten sich heute unter dem vorsitzenden Richter Klimasch und Staatsanwalt Herrn Spieß darauf, 3 Verfahren gegen G8 Gegner wegen geringer Schuld, bzw. schwieriger Beweisermittlung einzustellen. Zweimal erfolgten die
Einstellungen ohne Auflagen, einmal sollte ein Angeklagter lediglich 300 Euro Bußgeld an den Beratungsverein für Opfer rechtsextremer Gewalt „Lobbi e.V.“ zahlen. Von den ursprünglich von der Staatsanwaltschaft geforderten Strafbefehlen von bis zu 30 Tagessätzen blieb am Ende des Verhandlungstages mal wieder nichts mehr übrig, beschrieb ein Sprecher der Rostocker Prozessbeobachtungsgruppe das heutige Fiasko der Strafverfolgungsbehörden.

Dem ersten Angeklagten wurde vorgeworfen, gegen das Schutzwaffenverbot bei Teilnahme an Versammlungen verstoßen zu haben. In seinem Auto wurde im Rahmen einer Fahrzeugkontrolle, ein Teleskopschlagstock gefunden, der aber juristisch nicht eindeutig als Waffe zu bezeichnen war. Dabei blieb unklar, inwieweit diese Situation mit den G8 Protesten im Zusammenhang stand. Aufgrund rechtlicher Probleme bei der Tatbestandsbewertung erfolgte eine Einstellung ohne Auflagen.

Im folgenden Strafverfahren wurde einem 20jährigen Heranwachsenden vorgeworfen, während  seiner Festnahme den festnehmenden Beamten geschlagen zu haben. Nach Aussagen des Angeklagten, wurde er auf dem Nachhauseweg von einer Anti-G8 Veranstaltung am 3.6 im Rostocker Stadthafen im Rahmen eines Angriffs einer Polizeieinheit aus Göppingen zu Boden geworfen, an der Schläfe verletzt und musste sofort wegen Verdachts auf Gehirnerschütterung ins Krankenhaus eingeliefert werden. Der Angeklagte wurde nach eigenen
Worten gefesselt. Während eines folgenden Befreiungsversuches durch andere DemonstrantInnen soll er nach schriftlichen Aussagen zweier festnehmender Polizeibeamter einem davon ins Gesicht geschlagen haben. Der Heranwachsende bestritt die Tat. Im Übrigen, so führte er aus, konnte er gar nicht geschlagen haben, da seine Hände gefesselt waren. Für seine Unschuld fehlten ihm aber die Entlastungszeugen, daher, so der Richter, würden die schriftlichen Aussagen der beiden Polizisten schon sehr schwer wiegen.  Weil
eine weitere, zudem sehr arbeitsaufwändige, reguläre Verfahrensfortführung, egal wie es für den Angeklagten ausgeht, enorme
Erschwernisse mit sich bringt, z. B. Anreisekosten für Zeugen, Anwälte usw. stimmte der Angeklagte einer Verfahrenseinstellung mit der Auflage der Zahlung von 300 Euro an den Beratungsverein für Opfer rechtsextremer Gewalt „Lobbi e.V.“ zu.

Im heutigen dritten Verfahren gegen einen 19 jährigen Heranwachsenden wurde diesem vorgeworfen, sich während der Auseinandersetzung auf der Großdemonstration am 2. Juni mit einem Schal vermummt zu haben, um sich einer Identifizierung zu entziehen. Der Angeklagte sagte, er hätte sich lediglich ein Tuch vor den Mund gehalten, um seine Schleimhäute vor dem Tränengas zu schützen, welches die Polizei großräumig  auf die Demonstranten spritzte. Da das von der Polizei beschlagnahmte Vermummungsobjekt zwischenzeitlich bei den Strafverfolgungsbehörden  verlustig gegangen war, konnte nun nicht mehr geklärt werden, ob es tatsächlich ein Schal oder Tuch gewesen sei. Die Klärung dieser Frage hätte aber Auswirkungen auf die Glaubwürdigkeit der Aussage des Angeklagten gehabt. Auch gab es weder Bild- noch Fotomaterial von der Festnahme, wie dieses normalerweise üblich ist. Aufgrund dieser mangelnden Beweislage und weil eine eventuelle Schuld ohnehin nur sehr gering sein würde, stellten Staatsanwaltschaft und Richter das Verfahren ein.
Richter Klimasch kommentierte diesen G8 Prozesstag mit Strafverahren gegen Heranwachsende mit den Worten: „Hier wurde mit Kanonen auf Spatzen geschossen.“
Die Einstellung aller heutigen Prozesse gegen heranwachsende Gipfelgegner hat einmal mehr gezeigt, dass Staatsanwaltschaft und Polizeitruppe Kavala keinen Anlass ausließen, um mit einer z. T. grotesk schlechten Beweislage Gipfelkritiker vor das Gericht zu zerren, obwohl von vornherein klar war, dass dies sowieso zur Einstellung führt, sobald sich die Betroffenen mit Einsprüchen zur Wehr setzen. Ziel war es offensichtlich, möglichst viele Verfahren gegen  Gipfelgegner in Gang zu setzen, in der Hoffnung, dass etwas hängen bleibt und man so die Kriminalitätsstatistik der G8-Proteste in die Höhe schrauben kann, so ein Sprecher der Rostocker
Prozessbeobachtungsgruppe der G8 Kritiker.