13,5 Millionen Euro für Schulsozialarbeit in den kommenden Jahren

Ministerin Stefanie Drese hat am 17.Juli zum Start ihrer Sommertour die Bedeutung der Schulsozialarbeit als wichtiges Bindeglied zwischen Schule und Jugendhilfe vor Ort betont…

„Das Interesse der Landesregierung an dieser kommunalen Aufgabe ist sehr hoch. Deshalb stellt das Land allein in der kommenden Förderphase 2018-2020 ca. 13,5 Millionen Euro aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) für die sozialpädagogische Arbeit an den Schulen zur Verfügung“, sagte Drese am Rande ihres Besuchs der Regionalen Schule mit Grundschulteil „Käthe Kollwitz“ in Rehna (Landkreis Nordwestmecklenburg).

Für Nordwestmecklenburg stehen nach Angaben der Ministerin daraus 1,35 Millionen Euro Landesmittel in den nächsten drei Jahren zur Verfügung. Im Jahr 2016 wurden durch ESF-Mittel 19 Fachkräfte anteilig in der Schulsozialarbeit im  Kreis gefördert. Weitere 16 Fachkräfte wurden anteilig über Restmittel des Bildungs- und Teilhabepaketes finanziert.

Drese: „Wir brauchen die unterstützende sozialpädagogische Arbeit an den Schulen etwa bei der Inklusion, der Prävention und der Gestaltung des Übergangs von der Schule in den Beruf.“ In Rehna erhielten Schülerinnen und Schüler seit vielen Jahren in vorbildlicher Weise Unterstützung in vielen Alltags- und Konfliktsituationen. Die Schulsozialarbeit in Trägerschaft des Jugendhilfezentrums „Käthe Kollwitz“ Rehna e.V. wird seit 2007 aus dem ESF gefördert und arbeitet eng mit Lehrern und Eltern zusammen. „Die fachliche und organisatorische Zusammenarbeit mit dem Landkreis klappt zudem hervorragend“, verdeutlichte Drese.

Auch die von den Kommunen mit Unterstützung der Restmittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket finanzierten Stellen in der Schulsozialarbeit sind nach Ansicht der Ministerin inzwischen fester Bestandteil der kommunalen Jugendhilfe in der Schule. Drese: „Das Land stellt deshalb zusätzlich ab 2017 Mittel in Höhe von bis zu 1,8 Millionen Euro jährlich zur Verfügung, um so den Kommunen die Finanzierung der Stellen langfristig zu erleichtern. Alle Anträge stellenden Landkreise und kreisfreien Städte hätten einen positiven  Bewilligungsbescheid für 2017 erhalten. Ab 2018 erfolgt die Förderung zeitlich identisch mit der ESF-Förderung, so Drese.

Pressemitteilung / Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung M-V